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Cannabis Social Clubs in Deutschland: Zahl, Verteilung und Regeln 2026

Rund 474 Cannabis Social Clubs haben in Deutschland eine Erlaubnis. Wie viele es nach Bundesländern sind, warum die Zahlen so weit auseinanderliegen und welche Regeln für alle gelten.

Ein Cannabis Social Club (CSC, auf Deutsch Anbauverein für Mitglieder) heißt im Gesetz Anbauvereinigung. Nach Angaben des Bundesverbands Cannabis-Anbauvereinigungen haben in Deutschland im September 2026 rund 474 Vereinigungen eine Erlaubnis. Die meisten sitzen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die wenigsten in Bayern.

Dieser Beitrag ordnet die Zahlen ein, erklärt, warum die Länder so unterschiedlich abschneiden, und fasst die Regeln zusammen, die für jeden Club gelten. Stand der Angaben ist der 5. November 2026. Eine amtliche Bundesstatistik gibt es nicht, deshalb stammen die Zahlen aus Umfragen bei den Landesbehörden und sind als Orientierung zu verstehen.

Was ist ein Cannabis Social Club in Deutschland?

Ein Cannabis Social Club ist in Deutschland ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft, die Cannabis gemeinschaftlich für ihre Mitglieder anbaut. Rechtlich heißt diese Organisationsform Anbauvereinigung und ist in § 1 Nummer 13 KCanG definiert. Den Unterschied zwischen den Begriffen erklärt der Beitrag zu Anbauvereinigung, Cannabis Social Club und CSC.

Seit dem 1. Juli 2024 können Vereine eine Erlaubnis nach § 11 KCanG beantragen. Wie es zu dieser Regelung kam, beschreibt der Beitrag Vom Verbot zur Regulierung. Die Grundlagen zu Zweck, Rechtsform und Pflichten fasst der Beitrag Was ist eine Anbauvereinigung? zusammen.

Wie viele Cannabis Social Clubs gibt es in Deutschland?

Nach den Zahlen des Bundesverbands Cannabis-Anbauvereinigungen, über die das Hanfjournal im September 2026 berichtet hat, gab es zuletzt:

  • 474 genehmigte Anbauvereinigungen,
  • mindestens 908 gestellte Anträge,
  • 90 Ablehnungen,
  • 131 zurückgezogene Anträge,
  • 9 Widerrufe einer bereits erteilten Erlaubnis.

Die Zahl wächst stetig. Im Dezember 2024 lagen nach Angaben der Bundesregierung 83 Erlaubnisse bei mehr als 400 Anträgen vor. Eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland zählte im April 2026 bundesweit 413 Vereine bei 864 Anträgen. Mitte August veröffentlichte der Bundesverband eine Länderabfrage mit 455 Genehmigungen bei 896 Anträgen, die Antworten reichten bis Ende Juli.

Zwei Einschränkungen gehören zu jeder dieser Zahlen. Erstens unterscheiden sich die Stichtage von Land zu Land, weil jede Landesbehörde zu einem anderen Zeitpunkt antwortet. Die Summe ist deshalb eher eine Untergrenze als ein Wert für einen einzelnen Tag. Zweitens sagt die Zahl der Erlaubnisse noch nichts darüber, wie viele Clubs bereits anbauen oder neue Mitglieder aufnehmen. Ein privates Clubverzeichnis listete Anfang September 322 Vereine, davon 161 mit Mitgliederaufnahme. Das ist keine amtliche Statistik. Weitere Einordnungen zu Zahlen und Studien enthält der Beitrag Cannabis in Deutschland: Zahlen und Studien.

Wo gibt es die meisten Cannabis Social Clubs?

Die Verteilung ist sehr ungleich. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen allein stellen rund die Hälfte aller Genehmigungen. Die Zahlen der Länder nach dem Stand der Bundesverbands-Erhebung vom September 2026, jeweils Genehmigungen bei Anträgen:

  • Nordrhein-Westfalen: 138 bei 246 Anträgen
  • Niedersachsen: 99 bei 148 Anträgen
  • Baden-Württemberg: 38 bei 121 Anträgen
  • Rheinland-Pfalz: 32 Genehmigungen
  • Sachsen: 29 bei 37 Anträgen
  • Berlin: 16 bei 43 Anträgen
  • Schleswig-Holstein: 12 bei 30 Anträgen
  • Bayern: 11 bei 47 Anträgen

Für Hamburg nannte die Länderabfrage des Bundesverbands bis Ende Juli 2026 18 Genehmigungen bei 28 Anträgen. Das Hanf Magazin berichtete Anfang August von 17 Hamburger Vereinen mit Erlaubnis. Beide Angaben stammen aus öffentlichen Quellen und weichen um 1 Verein voneinander ab. Die Hamburger Lage beschreibt der Beitrag zu den lizenzierten Anbauvereinigungen in Hamburg.

Wie sieht der Vergleich pro Einwohner aus?

Die absoluten Zahlen spiegeln auch die Größe der Länder. Bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ergab die RND-Umfrage vom April 2026 ein anderes Bild: Niedersachsen kam auf 1,06 genehmigte Vereine, Hamburg auf 0,91 und Brandenburg auf 0,82. Bayern lag mit 0,07 am Ende. Pro Kopf gehört Hamburg damit zu den Ländern mit den meisten Clubs, absolut ist die Stadt mit 17 oder 18 Vereinen ein kleiner Teil des bundesweiten Bestands.

Warum unterscheiden sich die Bundesländer so stark?

Das Konsumcannabisgesetz gilt bundesweit, über die Erlaubnis entscheiden aber die Länder. Jedes Land hat selbst bestimmt, welche Behörde zuständig ist, und die Lösungen reichen vom Landesamt für Landwirtschaft bis zum Bezirksamt. Eine Übersicht aller 16 Länder bietet der Beitrag Anbauvereinigung gründen: Behörden in allen Bundesländern.

Aus den Zahlen und den Berichten dazu lassen sich 3 Faktoren ablesen:

  1. Verfahrensdauer und Prüftiefe. In Baden-Württemberg standen den 38 Genehmigungen 19 Ablehnungen und 21 Rückzüge gegenüber. In Sachsen wurden dagegen 29 von 37 Anträgen genehmigt, ohne ausgewiesene Ablehnung.
  2. Rückzüge. In Bayern gab es nach Angaben des Bundesverbands zum Stichtag 3. August 2026 25 Rückzüge bei 11 Genehmigungen. In Nordrhein-Westfalen wurden 37 Anträge zurückgezogen, aber nur 2 abgelehnt. Wie viele Rückzüge auf Hürden im Verfahren zurückgehen, lässt sich aus den Zahlen nicht ableiten.
  3. Baurecht. Eine Erlaubnis nach dem KCanG ersetzt keine Baugenehmigung. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 14. Juli 2026 entschieden (Aktenzeichen 6 E 4019/26), dass die Nutzung eines Gartenbaubetriebs für den Cannabisanbau einer Vereinigung eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung sein kann. Berichte sehen im Baurecht deshalb eine zweite Hürde nach der Erlaubnis. Die Hamburger Regelung beschreibt der Beitrag zu § 64a der Hamburgischen Bauordnung.

Das Verfahren selbst ist überall ähnlich: Antrag, Prüfung von Satzung, Zuverlässigkeit der Vorstände und Sicherungskonzept, danach die Erlaubnis. Wie die laufende Aufsicht aussieht, beschreibt der Beitrag zur behördlichen Kontrolle von Anbauvereinigungen.

Welche Regeln gelten für jeden Club in Deutschland?

Die folgenden Vorgaben gelten bundesweit und unabhängig vom Standort:

  • Rechtsform: eingetragener Verein oder eingetragene Genossenschaft, ohne Gewinnerzielungsabsicht.
  • Mitglieder: höchstens 500 Personen nach § 16 Absatz 2 KCanG. Mitglied kann nur werden, wer volljährig ist und in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied ist. Die Satzung legt eine Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten fest. Einen Überblick über die Voraussetzungen gibt der Beitrag zur Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung.
  • Weitergabe: nur an Mitglieder, nur zum Eigenkonsum und nur auf dem befriedeten Gelände der Vereinigung. Versand und Lieferung sind verboten. Die Grenze liegt nach § 19 Absatz 3 KCanG bei 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat. Für Mitglieder unter 21 Jahren gelten 30 Gramm pro Kalendermonat und ein THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent. Den Ablauf beschreibt der Beitrag zur Abgabe in einer Anbauvereinigung.
  • Abstand: Anbau- und Lagerflächen müssen nach § 12 Absatz 1 Nummer 6 KCanG mindestens 200 Meter Abstand zu Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Spielplätzen einhalten.
  • Prävention: Jeder Club braucht ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und eine präventionsbeauftragte Person nach § 23 KCanG. Die Anforderungen an die Qualifikation beschreibt der Beitrag zum Präventionsbeauftragten.
  • Werbung: Werbung und Sponsoring sind nach § 6 KCanG verboten. Das gilt auch für Internetauftritte.
  • Befristung: Die Erlaubnis wird für 7 Jahre erteilt.

Mitglieder und Interessierte sollten wissen, dass einzelne Clubs strengere Regeln in der Satzung festlegen dürfen, etwa ein höheres Mindestalter. Maßgeblich sind immer die Satzung und die Beitragsordnung des jeweiligen Vereins.

Wie unterscheiden sich Cannabis Social Clubs vom Eigenanbau?

Beim Eigenanbau baut jede Person selbst bis zu 3 Pflanzen an. In einem Club bauen die Mitglieder gemeinsam an, und die Weitergabe läuft über die Vereinigung. Welche Pflichten, Kosten und Grenzen jeweils gelten, vergleicht der Beitrag Anbauvereinigung oder Eigenanbau.

Wie lässt sich ein Club in der Nähe finden?

Eine amtliche Gesamtliste gibt es weder für Deutschland noch für Hamburg. Private Verzeichnisse beruhen auf Angaben der Vereine und sind nicht behördlich geprüft. Ob ein Club tatsächlich eine Erlaubnis hat, erfährt man bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, in Hamburg beim Bezirksamt Altona. Worauf bei der Suche zu achten ist, beschreibt der Beitrag Cannabis Social Club in der Nähe finden. Viele Clubs führen Wartelisten, den Ablauf erklärt der Beitrag zur Warteliste und Aufnahme.

Wo steht die CSC Terp Foundation?

Die CSC Terp Foundation e.V. ist eine Anbauvereinigung mit Erlaubnis nach § 11 KCanG und sitzt im Wilhelm-Stein-Weg 21 in 22339 Hamburg-Hummelsbüttel im Bezirk Wandsbek. Die Aufnahme setzt nach der Vereinssatzung ein Mindestalter von 21 Jahren voraus. Den Antrag stellen Interessierte über die Vereinssoftware Cannanas. Mehr zum Standort steht im Beitrag Anbauvereinigung in Hummelsbüttel.


Dieser Beitrag dient der sachlichen Information nach §§ 11 ff. Konsumcannabisgesetz. Die Zahlen stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, nämlich Erhebungen des Bundesverbands Cannabis-Anbauvereinigungen und Medienumfragen, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Verbindliche Auskünfte zum Erlaubnisstatus eines Vereins erteilt die jeweils zuständige Landesbehörde.