
30.07.2026 - CSC Terp Foundation e.V.
Cannabis Social Club in der Nähe finden: So gehst du in Hamburg vor
Eine Anbauvereinigung in der Nähe findet man über die Erlaubnisbehörde, das Vereinsregister und private Verzeichnisse. Entscheidend ist die Erlaubnis nach § 11 KCanG, nicht die Entfernung.
Wer in Hamburg eine Anbauvereinigung sucht, stößt schnell auf ein Grundproblem: Es gibt keine offizielle, tagesaktuelle Liste aller lizenzierten Vereinigungen, und viele Angebote im Netz stammen von Organisationen ohne Erlaubnis. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Auffindbarkeit ausdrücklich gewollt — in der Gesetzesbegründung zum Konsumcannabisgesetz heißt es, Mitgliedern solle es möglich bleiben, Anbauvereinigungen zu finden, wobei eine sachliche Gestaltung genügen soll. Dieser Beitrag erklärt, welche Wege der Recherche tatsächlich verlässlich sind, woran sich eine lizenzierte Vereinigung erkennen lässt, warum die geografische Nähe rechtlich keine Rolle spielt und welche Erwartungen an Öffnungszeiten fehlgehen.
Wie finde ich eine Anbauvereinigung in meiner Nähe?
Verlässlich sind drei Recherchewege: eine direkte Anfrage bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, eine Prüfung im öffentlichen Vereinsregister und die Sichtung privater Verzeichnisse mit anschließender Verifikation. Die drei Wege ergänzen einander — kein einzelner liefert allein ein vollständiges und gleichzeitig geprüftes Bild.
Der erste und belastbarste Weg führt über das Bezirksamt Hamburg-Altona, das für ganz Hamburg zentral die Erlaubnisse nach § 11 KCanG erteilt. Auskünfte zu einer konkreten Vereinigung sind über cannabis-av@altona.hamburg.de möglich. Für Fragen zur allgemeinen Hamburger Vollzugspraxis ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz unter kcangueberwachung@justiz.hamburg.de zuständig. Eine namentliche Gesamtliste veröffentlichen beide Behörden derzeit nicht — die Anfrage bezieht sich also sinnvollerweise auf eine bereits gefundene Vereinigung.
Der zweite Weg ist das öffentliche Registerportal der Länder, über das jede Vereinseintragung samt Registernummer, Sitz und Vertretungsverhältnissen einsehbar ist. Der dritte Weg sind private Online-Verzeichnisse und Kartendienste, die Anbauvereinigungen nach Stadt oder Umkreis auflisten. Diese Verzeichnisse geben Selbstauskünfte der Vereine wieder und sind nicht behördlich geprüft — sie eignen sich als Ausgangspunkt, nicht als Nachweis. Eine Übersicht der öffentlich bestätigt lizenzierten Anbauvereinigungen in Hamburg findet sich in einem separaten Beitrag.
Woran erkenne ich eine lizenzierte Anbauvereinigung?
Eine lizenzierte Anbauvereinigung erfüllt vier überprüfbare Merkmale: Sie ist als eingetragener Verein oder eingetragene Genossenschaft im Register geführt, sie besitzt eine Erlaubnis nach § 11 KCanG, sie nennt einen konkreten Sitz mit vollständiger Anschrift, und ihr öffentlicher Auftritt bleibt sachlich ohne Produkt- und Preisangaben.
Das letzte Merkmal ist ein praktisches Erkennungszeichen. Wer Sortennamen, THC-Werte, Preislisten oder werbliche Produktfotos öffentlich präsentiert, verstößt gegen das Werbeverbot nach § 6 KCanG — was nach § 12 Absatz 2 KCanG ein Grund für die Versagung oder den Widerruf der Erlaubnis ist. Ein auffällig werblicher Außenauftritt spricht also entweder für eine fehlende Erlaubnis oder für ein erhebliches Compliance-Risiko der Vereinigung.
Warnsignale sind darüber hinaus: keine oder nur eine unvollständige Adresse, fehlende Vereinsregister-Nummer, kein Impressum, Zahlungsaufforderungen vor Aufnahme in den Verein, Formulierungen wie sofortige Verfügbarkeit oder Versand. Ein Versand oder eine Lieferung von Cannabis ist nach § 19 KCanG in jedem Fall unzulässig — die Abgabe erfolgt ausschließlich persönlich am Vereinssitz. Wer auf ein solches Angebot stößt, hat es nicht mit einer lizenzierten Anbauvereinigung zu tun.
Muss die Anbauvereinigung in meinem Stadtteil liegen?
Nein. Das Konsumcannabisgesetz stellt keine Anforderung an die räumliche Nähe zwischen Wohnort und Vereinssitz. Nach § 11 Absatz 4 KCanG genügt ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten — nicht in einem bestimmten Bundesland, einer bestimmten Stadt oder einem bestimmten Stadtteil.
Praktisch heißt das: Wer in Hamburg wohnt, kann Mitglied einer Vereinigung in einem beliebigen Hamburger Bezirk werden. Wer im schleswig-holsteinischen Umland wohnt — etwa in Norderstedt, Tangstedt, Bargteheide oder Ahrensburg — kann ebenfalls Mitglied einer Hamburger Vereinigung werden. Ein Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands unterbricht die Sechsmonatsfrist nicht.
Die Nähe bleibt trotzdem ein praktisches Kriterium, weil die Abgabe persönlich am Vereinssitz erfolgt und ein Versand ausgeschlossen ist. Wer regelmäßig Wege in Kauf nehmen muss, sollte die ÖPNV-Anbindung realistisch einschätzen — gerade wenn am selben Tag ein Konsum geplant ist und eine PKW-Fahrt wegen des THC-Grenzwerts nach § 24a StVG ohnehin ausfällt. Die Erreichbarkeit mit Bus und Bahn ist damit oft das wichtigere Kriterium als die reine Luftliniendistanz.
Welche Rolle spielt die Mitgliederobergrenze bei der Suche?
Eine Anbauvereinigung darf nach § 11 Absatz 1 Satz 4 KCanG höchstens 500 Mitglieder haben. Diese gesetzliche Obergrenze prägt die Suche stärker als jede geografische Erwägung: Auch eine gut erreichbare Vereinigung nimmt keine neuen Mitglieder auf, wenn sie ihre Kapazität erreicht hat.
Aus der 500er-Grenze folgt, dass die Suche selten mit dem ersten Treffer endet. Wer eine Mitgliedschaft anstrebt, sollte mehrere in Frage kommende Vereinigungen identifizieren, deren Aufnahmestatus erfragen und die eigenen Voraussetzungen vorab prüfen — Mindestalter, Sechsmonats-Wohnsitz und das Nicht-Bestehen einer anderen Vereinsmitgliedschaft. Eine parallele Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen ist nach § 11 Absatz 4 Nummer 2 KCanG ausgeschlossen; eine Anfrage bei mehreren Vereinigungen gleichzeitig ist zulässig, eine doppelte Mitgliedschaft nicht.
Hinzu kommt die dreimonatige Mindestmitgliedschaftsdauer nach § 11 Absatz 5 KCanG. Wer aus einer bestehenden Vereinigung wechseln möchte, muss die alte Mitgliedschaft zunächst fristgerecht beenden. Die vollständigen Mitgliedschaftsvoraussetzungen fasst ein separater Beitrag zusammen.
Was bedeutet „jetzt geöffnet" bei einer Anbauvereinigung?
Eine Anbauvereinigung ist kein Ladengeschäft und hat keine Öffnungszeiten im Sinne eines Einzelhandels. Sie hat keine Laufkundschaft, kein offenes Verkaufsangebot und keinen öffentlichen Zutritt. Suchanfragen nach einem Cannabis-Club, der „jetzt geöffnet" hat, zielen auf ein Modell, das der deutsche Rechtsrahmen nicht vorsieht.
Tatsächlich gilt: Cannabis wird ausschließlich an eingetragene Mitglieder abgegeben, ausschließlich persönlich am Vereinssitz und erst nach Ablauf der gesetzlichen Mindestmitgliedschaft. Vereinigungen richten dafür in der Regel begrenzte Zeitfenster oder Terminvergaben ein — organisatorische Sprechzeiten für Mitglieder, keine Ladenöffnungszeiten für die Allgemeinheit. Der Konsum in den Räumen der Vereinigung ist nach § 5 Absatz 2 Nummer 6 KCanG zusätzlich verboten.
Wer ein Angebot findet, das sofortigen Zugang ohne Mitgliedschaft, ohne Wartezeit oder gegen Barzahlung vor Ort verspricht, sollte davon Abstand nehmen. Es handelt sich dann nicht um eine lizenzierte Anbauvereinigung. Ein Überblick über die Begriffe und die Abgrenzung zu ausländischen Modellen wie dem niederländischen Coffeeshop findet sich im Beitrag zum Unterschied zwischen Anbauvereinigung, Cannabis Social Club und CSC.
Wie erreiche ich die CSC Terp Foundation in Hummelsbüttel?
Die CSC Terp Foundation e.V. ist eine Anbauvereinigung mit Erlaubnis nach § 11 KCanG und Sitz im Wilhelm-Stein-Weg 21 in 22339 Hamburg-Hummelsbüttel, Bezirk Wandsbek. Die Eintragung im Vereinsregister erfolgte am 27. Januar 2026 beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer VR 26136 und ist über das Registerportal überprüfbar.
Der Vereinssitz liegt im Gewerbegebiet am Lademannbogen und ist über die HVV-Buslinien 24, 174, 192 und 193 erreichbar; die nächstgelegenen U-Bahn-Stationen sind Fuhlsbüttel Nord (rund 1,1 Kilometer) und Langenhorn Markt (rund 1,4 Kilometer) der Linie U1. Für die umliegenden Stadtteile und das schleswig-holsteinische Umland bestehen eigene Anfahrtsbeschreibungen — etwa für Poppenbüttel, Langenhorn, Norderstedt-Glashütte oder Fuhlsbüttel. Eine vollständige Standortbeschreibung fasst der Beitrag zur Anbauvereinigung in Hummelsbüttel zusammen.
Der Aufnahmeantrag läuft über die Vereinssoftware Cannanas. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 21 Jahren gemäß Vereinssatzung, ein Wohnsitz in Deutschland seit mindestens sechs Monaten und keine parallele Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung. Den Ablauf im Detail beschreibt der Beitrag zum Antragsverfahren.
Dieser Beitrag dient der sachlichen Information nach §§ 11 ff. Konsumcannabisgesetz. Angaben zu anderen Anbauvereinigungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen; verbindliche Auskünfte zum Erlaubnisstatus einer konkreten Vereinigung erteilt das Bezirksamt Hamburg-Altona. Die Aufnahme bei der CSC Terp Foundation e.V. setzt das Vorliegen aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen voraus, insbesondere ein Mindestalter von 21 Jahren.