Mitglied werden bei CSC Terpfoundation

Die Aufnahme als Mitglied setzt nach § 11 Abs. 4 KCanG eine Identitäts- und Wohnsitzprüfung sowie einen Aufnahmebeschluss durch den Verein voraus. Die gesetzliche Mindestmitgliedschaft beträgt drei Monate.

Mitgliederzahl nach § 11 KCanG

Nach § 11 KCanG ist die Mitgliederzahl pro Anbauvereinigung auf 500 begrenzt. Aufnahmeanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre).
  • Hauptwohnsitz in Deutschland seit mindestens sechs Monaten.
  • Keine parallele Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung. Das Gesetz erlaubt nur eine Mitgliedschaft.
  • Persönliche Antragstellung. Eine Anmeldung im Auftrag Dritter ist nicht möglich.

Aufnahmeprozess

  1. 1. Online-Antrag

    Du füllst das Antragsformular über unseren Anmeldelink aus.

  2. 2. Prüfung

    Wir prüfen deinen Antrag, deine Identität und deinen Wohnsitz. Die Bearbeitung dauert in der Regel 7 bis 14 Tage nach vollständigem Antrag.

  3. 3. Aufnahmebeschluss

    Bei positivem Beschluss erhältst du eine Bestätigung mit allen weiteren Schritten und der Beitragsrechnung.

  4. 4. Beitritt

    Nach Zahlung des ersten Beitrags bist du Mitglied. Es gilt eine gesetzliche Mindestmitgliedschaft von drei Monaten.

Beiträge

Die Beitragsordnung wird derzeit erarbeitet und nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung veröffentlicht. Aufnahmeanträge werden bis dahin ohne abschließende Beitragsfestsetzung registriert.

Was du als Mitglied bekommst

  • Zugang zum Mitgliederbereich der Website.
  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht.
  • Aufklärungsmaterial und persönliche Beratung.
  • Bezug von Cannabis im gesetzlich zulässigen Rahmen, sofern eine Anbauerlaubnis vorliegt.

Antrag stellen

Hier ist das Antragsformular direkt eingebettet.

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