Legalität
Wir handeln im Rahmen des KCanG. Vereinsstruktur, Mitgliederverwaltung und Anbau sind dokumentiert und prüfbar.
Die CSC Terp Foundation e.V. ist ein Cannabis Club in Hamburg, rechtlich eine Anbauvereinigung mit Erlaubnis nach § 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG). Der Vereinssitz liegt im Wilhelm-Stein-Weg 21 in Hamburg-Hummelsbüttel, Bezirk Wandsbek. Zweck des Vereins ist der gemeinschaftliche, transparente und nicht-kommerzielle Anbau für Mitglieder ab 21 Jahren. Es gibt keinen Verkauf an Dritte und keine Gewinnerzielung. Aufklärung statt Werbung: Mitglieder erhalten sachliche Materialien und Verweise auf unabhängige Beratungsstellen. Aufnahme nur mit Identitäts- und Wohnsitzprüfung.
Seit dem 1. April 2024 erlaubt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) den gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Anbau von Cannabis durch eingetragene Vereine. Solche Vereine heißen Anbauvereinigungen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Cannabis Social Clubs.
Eine Anbauvereinigung baut ausschließlich für ihre Mitglieder an. Es gibt keinen Verkauf an Dritte, keine Gewinnerzielung und keine offene Abgabe. Der Verein arbeitet nach festen gesetzlichen Vorgaben zu Mitgliederzahl, Abgabemengen, Jugendschutz und Qualitätskontrolle.
Ausführlich erklären wir den Rechtsbegriff, die zulässige Rechtsform und den Vereinszweck im Beitrag Was ist eine Anbauvereinigung? Die Abgrenzung zu den umgangssprachlichen Bezeichnungen behandelt der Beitrag Anbauvereinigung, Cannabis Social Club oder CSC.
Wir handeln im Rahmen des KCanG. Vereinsstruktur, Mitgliederverwaltung und Anbau sind dokumentiert und prüfbar.
Mitglieder gestalten den Verein mit. Über die Mitgliederversammlung wirken sie an Entscheidungen mit, von der Anbauplanung bis zur Vereinsentwicklung.
Wir setzen auf Aufklärung über Risiken, Jugendschutz und einen reflektierten Umgang. Wer bei uns Mitglied ist, bekommt Zugang zu Informationen, nicht zu Werbung.
In drei Schritten zum Aufnahmeantrag.
Antrag online ausfüllen.
Identitäts- und Wohnsitzprüfung durch den Verein.
Aufnahmebeschluss, Beitragszahlung, Mitgliedsstatus.
Cannabis ist nicht harmlos. Wir informieren ehrlich über Risiken, Wirkungen und Schutzgruppen. Mitglieder finden bei uns Materialien, Ansprechpartner und Verweise auf unabhängige Beratungsstellen.
Zur AufklärungIn unserem Blog ordnen wir das Konsumcannabisgesetz und die Hamburger Vollzugspraxis sachlich ein. Die Beiträge behandeln rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten der Behörden, Voraussetzungen einer Mitgliedschaft, Anfahrtswege aus den umliegenden Stadtteilen sowie Fragen aus Alltag, Arbeit und Gesundheit. Wir schreiben informierend, nicht anpreisend.
Was eine Anbauvereinigung rechtlich ist, wofür die Abkürzung CSC steht und welche Begriffe im Konsumcannabisgesetz eine Rolle spielen.
Was ist eine Anbauvereinigung?Welche Regelungen seit April 2024 gelten, welche Behörden in Hamburg zuständig sind und wo im Stadtgebiet Konsumverbote greifen.
Das KCanG in HamburgWelche Voraussetzungen das Gesetz und unsere Satzung stellen, wie das Aufnahmeverfahren abläuft und welche Fristen gelten.
Voraussetzungen im ÜberblickWo der Vereinssitz liegt und wie er aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem schleswig-holsteinischen Umland erreichbar ist.
Vereinssitz in HummelsbüttelWas am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr, in der Mietwohnung und auf Reisen gilt, und wo die Grenzen des öffentlichen Raums verlaufen.
Regeln im öffentlichen RaumSachliche Informationen zu Risiken, Wechselwirkungen und Warnzeichen sowie eine Übersicht der Hamburger Beratungsstellen.
Beratungsstellen in HamburgWie Cannabis im Körper wirkt, welche Nebenwirkungen bekannt sind und was die Forschung zu Gedächtnis, Schlaf und Psychose zeigt.
Wie Cannabis im Körper wirktWie sich Konsummuster unterscheiden, woran sich eine Abhängigkeit zeigt und wo es in Hamburg Unterstützung gibt.
Cannabiskonsum einordnenDer Weg über Arztpraxis, Rezept und Apotheke und was die Krankenkasse seit Juli 2026 übernimmt.
Medizinisches Cannabis in HamburgDie zuständigen Behörden in allen 16 Bundesländern und die Pflichtinhalte der Satzung.
Behörden in allen 16 BundesländernEin Cannabis Social Club ist rechtlich eine Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG): ein nicht-wirtschaftlicher Verein, der gemeinschaftlich Cannabis anbaut und ausschließlich an seine Mitglieder zum Eigenkonsum weitergibt. Ein Verkauf an Dritte und eine Gewinnerzielung sind ausgeschlossen. Ein Verein darf höchstens 500 Mitglieder haben und an Mitglieder ab 21 Jahren höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat weitergeben. In Hamburg erteilt das Bezirksamt Altona die Erlaubnis für alle Vereinigungen.
Was ist eine Anbauvereinigung?Mitgliedsbeiträge einer Anbauvereinigung dürfen nur die tatsächlichen Kosten des Vereins decken, etwa Miete, Energie, Anbau, Sicherheitstechnik und Dokumentation. Konkrete Beträge stehen nicht auf der Website, weil das Werbeverbot nach § 6 KCanG nach übereinstimmender Beratungspraxis auch Preisangaben erfasst. Die Beitragshöhe der CSC Terp Foundation erfahren Interessierte im Aufnahmeverfahren.
Mitgliedsbeitrag, Fristen und KündigungDas KCanG kennt für Erwachsene 2 legale Wege: die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung und den privaten Eigenanbau von bis zu 3 Pflanzen am eigenen Wohnsitz. Dazu kommt medizinisches Cannabis auf ärztliches Rezept aus der Apotheke. Einen freien Verkauf in Geschäften sieht das KCanG nicht vor.
Anbauvereinigung oder EigenanbauEine amtliche Gesamtliste der Hamburger Anbauvereinigungen gibt es nicht. Die erste Hamburger Erlaubnis wurde am 10. Oktober 2024 erteilt, seitdem sind weitere Vereinigungen über das ganze Stadtgebiet hinzugekommen, häufig in Gewerbegebieten. Verbindliche Auskunft zum Erlaubnisstatus einer Vereinigung gibt das Bezirksamt Hamburg-Altona.
Lizenzierte Anbauvereinigungen in HamburgAufgenommen werden Personen ab 21 Jahren, die seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied sind. Einen bestimmten Stadtteil schreiben weder das Gesetz noch der Verein vor, auch Mitglieder aus Schleswig-Holstein sind möglich. Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt nach § 16 KCanG 3 Monate.
Voraussetzungen im ÜberblickDer Vereinssitz liegt im Wilhelm-Stein-Weg 21 in Hamburg-Hummelsbüttel. Der MetroBus 24 hält täglich an der Haltestelle Lademannbogen, rund 360 Meter entfernt, montags bis freitags fährt zusätzlich der Bus 193 bis zur Haltestelle Wilhelm-Stein-Weg. Die nächste U-Bahn-Station ist Langenhorn Markt der Linie U1, von dort sind es mit dem MetroBus 24 3 Minuten bis Lademannbogen.
Vereinssitz in HummelsbüttelWeitere Fragen zur Aufnahme, zu den Aufgaben des Vereins und zum Datenschutz beantworten die FAQ. Wer medizinisches Cannabis auf Rezept sucht, findet den Weg über Arztpraxis und Apotheke in den Beiträgen zu Cannabis-Ärzten in Hamburg und zur Cannabis-Apotheke in Hamburg. Wie sich eine lizenzierte Anbauvereinigung in der Nähe finden und prüfen lässt, beschreibt der Beitrag Cannabis Social Club in der Nähe finden.
Zu den FAQCSC Terp Foundation e.V., Wilhelm-Stein-Weg 21, 22339 Hamburg-Hummelsbüttel, Bezirk Wandsbek.
Telefon: 0176 70111047 · E-Mail: info@terpfoundation.de
Der Vereinssitz liegt im Gewerbegebiet am Lademannbogen. In der Nähe halten der MetroBus 24 an der Haltestelle Lademannbogen und montags bis freitags der Bus 193 an der Haltestelle Wilhelm-Stein-Weg. Anfahrtsbeschreibungen für die umliegenden Stadtteile und für das schleswig-holsteinische Umland finden sich im Beitrag zur Anbauvereinigung in Hummelsbüttel.
Für die angrenzenden Stadtteile und das Umland in Schleswig-Holstein gibt es eigene Anfahrtsbeschreibungen mit Bus, Bahn und Auto.
Aufnahmeanträge werden über das Antragsformular eingereicht.
Zum AufnahmeantragAltersbestätigung
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Mit der Bestätigung erklärst du, dass du mindestens 21 Jahre alt bist.