
30.08.2026 - CSC Terp Foundation e.V.
Cannabis in Zahlen: Was Studien über Konsum in Deutschland zeigen
Nach dem Epidemiologischen Suchtsurvey 2024 gaben 4,6 Prozent aller Befragten ab 14 Jahren an, im vergangenen Jahr konsumiert zu haben. Bei Jugendlichen ist der Trend rückläufig.
Über Cannabis wird viel behauptet und wenig belegt. Dabei existieren belastbare Erhebungen, die regelmäßig durchgeführt werden und ein differenzierteres Bild zeichnen als die öffentliche Diskussion. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Zahlen zusammen, benennt die zugrunde liegenden Studien mit Erhebungsjahr, ordnet die Entwicklung bei Jugendlichen ein und beschreibt, wo die Grenzen der Datenlage liegen.
Wie verbreitet ist Cannabiskonsum bei Erwachsenen?
Die zentrale Datenquelle für Erwachsene ist der Epidemiologische Suchtsurvey. Nach den Ergebnissen der Erhebung 2024, veröffentlicht von Olderbak und weiteren im Deutschen Ärzteblatt International 2025, gaben 4,6 Prozent aller Befragten ab 14 Jahren an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben.
Nach Altersgruppen aufgeschlüsselt zeigt sich ein deutlicher Unterschied. In der Gruppe der 14- bis 24-Jährigen lag die Zwölfmonatsprävalenz bei 11,4 Prozent, bei den 25- bis 39-Jährigen bei 8,2 Prozent. Der Konsum konzentriert sich damit auf jüngere und mittlere Erwachsenenjahrgänge.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland im mittleren Bereich. Der European Drug Report 2024 weist für die Europäische Union aus, dass rund 8 Prozent der Erwachsenen zwischen 15 und 64 Jahren im vorangegangenen Jahr konsumiert haben, was etwa 22,8 Millionen Personen entspricht. In der Gruppe der 15- bis 34-Jährigen lag der Wert bei 15 Prozent, bei den 15- bis 24-Jährigen bei 18,6 Prozent.
Wie hat sich der Konsum bei Jugendlichen entwickelt?
Hier verläuft die Entwicklung entgegen einer verbreiteten Annahme. Datenbasis ist die Drogenaffinitätsstudie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, das bis Februar 2025 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hieß. Nach der Erhebung 2025 haben bei den 12- bis 17-Jährigen 8,5 Prozent der Jungen und 6,2 Prozent der Mädchen zumindest einmal im Leben Cannabis probiert.
Für die zurückliegenden zwölf Monate lagen die Werte bei 7,2 Prozent der Jungen und 4,6 Prozent der Mädchen. Bezogen auf den Zeitraum von 2019 bis 2025 ging die Verbreitung bei männlichen Jugendlichen nach Darstellung der Studie statistisch signifikant zurück, und zwar bei der Lebenszeit-, der Zwölfmonats- und der Dreißigtageprävalenz. Bei weiblichen Jugendlichen zeigten sich seit 2012 keine nennenswerten Veränderungen.
Der Epidemiologe Jakob Manthey vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der die wissenschaftliche Begleitung der Legalisierung koordiniert, ordnet den bei Erwachsenen beobachteten Anstieg als Fortsetzung eines länger bestehenden Trends ein, nicht als Folge der Gesetzesänderung. In Schulstudien einzelner Städte, darunter Hamburg, ist der Konsum bei Jugendlichen demnach rückläufig.
Was zeigen die Zahlen zur Strafverfolgung?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist nach der Reform einen deutlichen Rückgang cannabisbezogener Straftaten aus. Das ist rechnerisch zu erwarten, weil Handlungen, die zuvor strafbar waren, seit April 2024 nicht mehr erfasst werden. Ein solcher Rückgang belegt für sich genommen weder eine Verhaltensänderung noch eine Veränderung des Schwarzmarkts.
Belastbarere Aussagen soll die im Cannabisgesetz vorgesehene Evaluierung liefern. Ein erster Bericht wurde im Oktober 2025 vorgelegt, ein Zwischenbericht zu Kriminalität und Jugendschutz war bis April 2026 vorgesehen, der Abschlussbericht ist für 2028 geplant. Den Stand der Gesetzgebung beschreibt der Beitrag zur Cannabis-Legalisierung 2026.
Zur Zahl der lizenzierten Anbauvereinigungen existiert keine bundesweit einheitliche amtliche Statistik, weil die Erlaubniserteilung dezentral bei den Ländern und teilweise bei einzelnen Behörden liegt. Der Bundesverband Cannabis-Anbauvereinigungen erhebt die Antrags- und Genehmigungszahlen monatlich bei den Landesbehörden; die Werte bilden den jeweiligen Erhebungszeitpunkt ab. Für Hamburg ordnet der Beitrag zum Stand der lizenzierten Anbauvereinigungen die Lage ein.
Wie groß ist die Kapazität der Anbauvereinigungen?
Diese Frage lässt sich rechnerisch beantworten, ohne auf Schätzungen angewiesen zu sein. Eine Anbauvereinigung darf nach § 11 Absatz 1 Satz 4 KCanG höchstens 500 Mitglieder haben, und nach § 19 KCanG höchstens 50 Gramm pro Mitglied und Monat abgeben.
Daraus ergibt sich eine harte Obergrenze. Selbst bei einer zweistelligen Zahl lizenzierter Vereinigungen in einer Großstadt entstehen insgesamt nur einige tausend Mitgliedsplätze. Bei rund 1,6 Millionen erwachsenen Hamburgerinnen und Hamburgern liegt der Anteil damit deutlich unter einem Prozent der erwachsenen Bevölkerung.
Anbauvereinigungen sind damit strukturell kein Versorgungsmodell für die Breite. Diese Größenordnung ist für die Einordnung der gesamten Debatte relevant, weil sie zeigt, dass der überwiegende Teil des Konsums weiterhin über andere Wege gedeckt wird. Die Mengenregelungen beschreibt der Beitrag zu den Höchstabgabemengen.
Welche Zahlen sind mit Vorsicht zu behandeln?
Drei Kategorien. Erstens Selbstauskünfte in Befragungen. Bei einer Substanz, die lange illegal war, ist mit Untererfassung zu rechnen, und eine Veränderung der Rechtslage kann die Antwortbereitschaft beeinflussen. Ein gemessener Anstieg kann deshalb teilweise auf veränderte Auskunftsbereitschaft zurückgehen.
Zweitens Zahlen aus der Strafverfolgungsstatistik, die nach einer Entkriminalisierung strukturell sinken müssen. Sie messen behördliche Tätigkeit, nicht Verhalten. Drittens Zahlen aus interessierten Quellen. Sowohl Anbieter als auch Kritiker der Reform veröffentlichen Erhebungen, deren Methodik nicht immer nachvollziehbar ist.
Belastbar sind demgegenüber die regelmäßig wiederholten Erhebungen mit dokumentierter Methodik, insbesondere der Epidemiologische Suchtsurvey, die Drogenaffinitätsstudie und die Berichte der Europäischen Beobachtungsstelle. Sie erlauben Zeitvergleiche, weil sie mit gleichbleibendem Instrument arbeiten.
Wo finden sich die Originalquellen?
Für Deutschland sind drei Stellen maßgeblich. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen veröffentlicht jährlich das Jahrbuch Sucht und stellt Zahlen und Fakten zu einzelnen Substanzen zusammen. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit führt die Drogenaffinitätsstudie durch und veröffentlicht die Ergebnisberichte.
Das Robert Koch-Institut publiziert im Journal of Health Monitoring wissenschaftliche Aufbereitungen, unter anderem zum Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener. Der Epidemiologische Suchtsurvey erscheint in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, zuletzt im Deutschen Ärzteblatt International.
Für die europäische Einordnung ist der jährliche European Drug Report der zuständigen europäischen Agentur die Referenz. Wer Zahlen zitiert, sollte stets Erhebungsjahr und Studie mitnennen, weil sich die Werte zwischen Erhebungen und zwischen Altersgruppen erheblich unterscheiden.
Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und gibt den recherchierten Stand vom August 2026 wieder. Alle genannten Werte stammen aus den jeweils benannten Studien und beziehen sich auf das angegebene Erhebungsjahr; sie können durch neuere Erhebungen überholt sein. Prävalenzangaben beruhen auf Selbstauskünften und sind mit den üblichen methodischen Einschränkungen behaftet. Maßgeblich sind stets die Originalveröffentlichungen der genannten Institutionen.