01.05.2026 - CSC Terp Foundation e.V.
Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung: Voraussetzungen nach §§ 11 ff. KCanG
Mitglied einer Anbauvereinigung kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist, seit sechs Monaten in Deutschland wohnt und keiner anderen Anbauvereinigung angehört.
Eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung ist im Konsumcannabisgesetz an klar definierte persönliche Voraussetzungen gebunden. Sie sind in §§ 11 ff. KCanG bundesweit geregelt und gelten für alle in Deutschland lizenzierten Vereinigungen. Hinzu kommen die jeweiligen Satzungsregelungen der einzelnen Anbauvereinigung sowie Hamburg-spezifische Vollzugsaspekte, die sich aus der Zuständigkeit des Bezirksamts Hamburg-Altona, der Aufsicht durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und dem Hamburger Bußgeldkatalog ergeben. Dieser Beitrag erklärt zuerst die universellen gesetzlichen Anforderungen, anschließend die Aufnahmevoraussetzungen der CSC Terp Foundation e.V. und am Ende die Hamburger Besonderheiten, damit Interessierte vor einer Antragstellung wissen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Wer darf Mitglied einer Anbauvereinigung werden?
Mitglied einer Anbauvereinigung kann nach § 11 Absatz 4 KCanG werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland besitzt und nicht bereits Mitglied einer anderen Anbauvereinigung ist. Diese drei Anforderungen bilden den bundesweiten Kern der Mitgliedschaftsvoraussetzungen.
Unter "gewöhnlichem Aufenthalt" versteht das Gesetz nicht nur den formalen Hauptwohnsitz nach Melderecht, sondern den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Wer beispielsweise aus dem Ausland nach Hamburg gezogen ist und sich erst seit fünf Monaten dauerhaft in Deutschland aufhält, kann demnach noch nicht Mitglied werden. Die Sechsmonatsfrist soll laut Gesetzesbegründung verhindern, dass die Anbauvereinigungen zu einer kurzfristigen Versorgungsstruktur für Cannabis-Tourismus werden.
Anbauvereinigungen können zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen eigene Aufnahmekriterien in ihrer Satzung festlegen - beispielsweise eine erhöhte Altersgrenze oder zusätzliche Eigenerklärungen. Das Gesetz definiert nur den Mindeststandard; oberhalb dieses Standards steht es jeder Vereinigung frei, ihre Aufnahmepolitik strenger zu fassen.
Welche Mindestaltersgrenze gilt nach Gesetz?
Das gesetzliche Mindestalter für eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung beträgt nach § 11 Absatz 4 Nummer 1 KCanG 18 Jahre. Für die Abgabemengen unterscheidet das Gesetz zusätzlich zwischen erwachsenen Mitgliedern ab 21 Jahren und heranwachsenden Mitgliedern zwischen 18 und 21 Jahren - diese Differenzierung wirkt sich auf die zulässigen Abgabemengen und den THC-Gehalt des abgegebenen Cannabis aus.
Erwachsene ab 21 Jahren können nach § 19 Absatz 1 KCanG bis zu 25 Gramm pro Tag und bis zu 50 Gramm pro Monat über die Anbauvereinigung beziehen. Für heranwachsende Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gilt nach § 19 Absatz 2 KCanG eine reduzierte Monatsgrenze von 30 Gramm sowie ein zusätzlicher THC-Höchstgehalt von 10 Prozent. Die Sonderregelung folgt dem Schutzgedanken des Gesetzes für junge Erwachsene, deren Hirnentwicklung noch nicht vollständig abgeschlossen ist und für die ein erhöhtes Risiko psychischer Folgewirkungen wissenschaftlich dokumentiert ist.
Personen unter 18 Jahren können unter keinen Umständen Mitglied einer Anbauvereinigung werden. Cannabis bleibt für Minderjährige in jeder Form illegal, und die Anbauvereinigung darf an Minderjährige weder Cannabis noch Vermehrungsmaterial weitergeben. Nähere Informationen zum gesetzlichen Jugendschutz nach KCanG finden sich in einem separaten Beitrag.
Welches Mindestalter gilt bei der CSC Terp Foundation?
Die CSC Terp Foundation e.V. nimmt ausschließlich volljährige Personen ab dem vollendeten 21. Lebensjahr als Mitglieder auf. Diese Aufnahmealtersgrenze liegt drei Jahre über dem gesetzlichen Mindestalter und ist bewusst so in der Vereinssatzung festgelegt worden.
Hintergrund der Regelung ist eine konsequente Umsetzung des im KCanG angelegten Schutzgedankens für Heranwachsende. Die wissenschaftliche Datenlage zu psychischen Folgewirkungen von Cannabis-Konsum bei Personen unter 21 Jahren - insbesondere zu Risiken für die Hirnentwicklung, für Aufmerksamkeits- und Gedächtnisfunktionen und für das Auftreten psychotischer Symptome - hat den Vorstand zu einer Selbstbeschränkung über das gesetzliche Minimum hinaus bewogen. Eine ausführlichere Darstellung der wissenschaftlichen Risiko-Faktoren findet sich im Beitrag zur psychischen Gesundheit bei 18- bis 21-Jährigen.
Praktisch heißt das: Personen zwischen 18 und 20 Jahren können weder einen Aufnahmeantrag bei der CSC Terp Foundation stellen noch in der Vereinigung als Mitglied geführt werden. Die in § 19 Absatz 2 KCanG vorgesehene Sonderabgabemenge von 30 Gramm pro Monat mit THC-Höchstgehalt von 10 Prozent kommt damit in der Vereinigung nicht zur Anwendung. Volljährige Personen unter 21 Jahren, die rechtskonform Cannabis beziehen möchten, sind auf den privaten Eigenanbau nach § 9 KCanG oder auf andere lizenzierte Anbauvereinigungen mit gesetzlicher Mindestaltersgrenze verwiesen.
Welche Wohnsitzregeln gelten konkret?
Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Nachweis erfolgt in der Regel über die Meldebescheinigung, ergänzt um eine Eigenerklärung. Eine Mitgliedschaft in einer ausländischen Anbauvereinigung steht der Aufnahme in eine deutsche Anbauvereinigung nicht entgegen - entscheidend ist allein die Mitgliedschaftslage in deutschen Vereinigungen.
Für die CSC Terp Foundation ist diese Regelung praktisch besonders relevant: Hummelsbüttel grenzt im Norden direkt an Schleswig-Holstein, und ein erheblicher Teil des potenziellen Einzugsgebiets liegt in Norderstedt, Glashütte oder Tangstedt. Die Sechsmonatsfrist gilt dabei einheitlich für alle deutschen Bundesländer - ein Wohnsitzwechsel zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein unterbricht die Frist nicht. Wer also seit mehr als sechs Monaten in Deutschland gemeldet ist, erfüllt die Voraussetzung unabhängig vom konkreten Bundesland.
Eine Mitgliedschaft in der CSC Terp Foundation steht damit auch volljährigen Personen ab 21 Jahren aus dem schleswig-holsteinischen Umland offen, sofern sie die übrigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen. Detaillierte Anfahrtsinformationen für Mitglieder aus benachbarten Stadtteilen wie Norderstedt-Glashütte oder Poppenbüttel finden sich in den jeweiligen Stadtteil-Beiträgen.
Darf man in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied sein?
Eine parallele Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen ist nach § 11 Absatz 4 Nummer 2 KCanG nicht zulässig. Wer Mitglied einer lizenzierten Anbauvereinigung wird, schließt damit gleichzeitig die Mitgliedschaft in jeder anderen deutschen Anbauvereinigung aus. Diese Ein-Mitgliedschafts-Regel gilt sowohl für den Beitritt als auch für die laufende Mitgliedschaft.
Hintergrund der Regelung ist die strikte Mengenbegrenzung des Gesetzes: 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat sollen pro Person bundesweit gelten. Eine Mehrfachmitgliedschaft würde diese Mengenkontrolle aushebeln. Die Anbauvereinigungen prüfen den Antrag deshalb sowohl auf Eigenerklärung als auch auf die Mengen-Dokumentation, die jede lizenzierte Vereinigung pro Mitglied führen muss.
Wer aus einer bestehenden Anbauvereinigung wechseln möchte, muss die alte Mitgliedschaft fristgerecht kündigen, bevor er einen Aufnahmeantrag bei einer neuen Vereinigung stellt. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Vereinssatzung der jeweiligen Vereinigung; gesetzlich vorgegeben ist nur die dreimonatige Mindestmitgliedschaftsdauer.
Wie lange dauert die Mindestmitgliedschaft?
Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt nach § 11 Absatz 5 KCanG drei Monate. Anbauvereinigungen müssen diese Mindestdauer in ihrer Satzung verankern; eine kürzere Mitgliedschaft ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Regelung soll verhindern, dass Anbauvereinigungen als kurzfristige Bezugsquelle missbraucht werden, und einen verbindlichen Vereinscharakter sicherstellen.
Praktisch heißt das: Ein neues Mitglied kann frühestens drei Monate nach Beitritt seine Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung wird dann zum Ablauf der dreimonatigen Bindungsfrist beziehungsweise zur in der Satzung geregelten Folgeperiode wirksam. Während dieser drei Monate gelten alle gesetzlichen Mengen- und Altersgrenzen unverändert; die Pflicht zur Beitragszahlung folgt der Satzung der jeweiligen Vereinigung.
Nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft kann eine Vereinigung in ihrer Satzung weitere Bindungsregeln vorsehen - etwa ein monatliches oder quartalsweises Kündigungsrecht. Das Detail des Antragsverfahrens und der Aufnahme bei der CSC Terp Foundation fasst die Seite zum Mitgliedschaftsverfahren zusammen.
Wie läuft der Aufnahmeantrag praktisch ab?
Der Aufnahmeantrag bei der CSC Terp Foundation wird über die Vereinssoftware Cannanas abgewickelt. Cannanas ist eine in Deutschland entwickelte All-in-One-Software für Anbauvereinigungen, die nach Anbieterangaben von rund 150 lizenzierten CSCs in Deutschland eingesetzt wird. Sie deckt Mitgliederverwaltung, digitale Mitgliedsausweise, Anbau- und Chargenprotokollierung, Lager- und Inventarverwaltung sowie Finanzbuchhaltung mit DATEV-Export ab.
Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das: Der erste Schritt ist die Anlage eines persönlichen Cannanas-Accounts in der App (verfügbar im Apple App Store und im Google Play Store) oder im Browser. Über diesen Account wird anschließend die Mitgliedsanfrage an die CSC Terp Foundation gestellt. Der Vorstand prüft den Antrag im Hinblick auf Mindestalter, Wohnsitz, Mitgliedschaftslage in anderen Vereinigungen und die übrigen satzungsmäßigen Voraussetzungen. Bei positiver Entscheidung erhalten Antragstellende eine Aufnahmebestätigung und einen digitalen Mitgliedsausweis in der Cannanas-App.
Der Einsatz einer dedizierten Software ist für Anbauvereinigungen nicht zuletzt deshalb sinnvoll, weil die in §§ 26 und 27 KCanG vorgeschriebene Dokumentations- und Berichtspflicht gegenüber dem Bezirksamt Hamburg-Altona umfangreich ist. Cannanas erfüllt dabei zugleich die Funktion einer Mitgliederverwaltung und einer behördentauglichen Compliance-Dokumentation. Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Antragstellung fasst die Seite zum Mitgliedschaftsverfahren bei der CSC Terp Foundation zusammen.
Welche Hamburg-spezifischen Aspekte gelten zusätzlich?
In Hamburg gelten die universellen KCanG-Voraussetzungen unverändert. Hinzu kommen drei spezifische Aspekte, die sich aus der Hamburger Vollzugspraxis ergeben: die Verifizierbarkeit der Vereins-Erlaubnis, die strenge Hamburger Werbeaufsicht und die Geltung des Hamburger Bußgeldkatalogs für alle Mitglieder.
Erstens: Wer eine Mitgliedschaft erwägt, kann den Lizenzstatus einer Hamburger Anbauvereinigung direkt beim Bezirksamt Hamburg-Altona unter cannabis-av@altona.hamburg.de erfragen. Eine Erlaubnis nach § 11 KCanG ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass eine Anbauvereinigung überhaupt Mitglieder aufnehmen und Cannabis abgeben darf - eine Übersicht der bestätigt lizenzierten Hamburger Anbauvereinigungen findet sich in einem separaten Beitrag.
Zweitens: Die Hamburger Aufsichtsbehörde BJV legt das Werbeverbot nach § 6 KCanG streng aus. Mitglieder einer Hamburger Anbauvereinigung profitieren davon, dass eine sachlich-konforme Vereinigung ihre Erlaubnis nicht durch Marketing-Verstöße gefährdet - eine sachliche, neutrale Außendarstellung ist damit ein Indikator für eine seriöse Vereinsführung. Drittens: Mitglieder unterliegen außerhalb des Vereins selbstverständlich dem Hamburger Bußgeldkatalog - etwa bei Konsum in der Nähe von Schulen oder in Fußgängerzonen. Die Mitgliedschaft befreit nicht von den allgemeinen Konsumvorschriften, sondern regelt ausschließlich den legalen Bezug.
Dieser Beitrag dient der sachlichen Information nach §§ 11 ff. Konsumcannabisgesetz. Eine Aufnahme als Mitglied der CSC Terp Foundation e.V. setzt das Vorliegen aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen sowie eine schriftliche Beitrittserklärung voraus - insbesondere ein Mindestalter von 21 Jahren. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden sich auf der Mitgliedschafts-Seite und auf der Vereinsseite zur CSC Terp Foundation.