02.05.2026 - CSC Terp Foundation e.V.

Anbauvereinigung in Hummelsbüttel: Vereinssitz im Wilhelm-Stein-Weg

Die CSC Terp Foundation e.V. hat ihren Vereinssitz im Wilhelm-Stein-Weg 21 in Hamburg-Hummelsbüttel. Direkte Anfahrt über die Buslinien 24, 174, 192 und 193.

Die CSC Terp Foundation e.V. ist eine nach § 11 Konsumcannabisgesetz lizenzierte Anbauvereinigung mit Vereinssitz in Hamburg-Hummelsbüttel. Die Adresse Wilhelm-Stein-Weg 21 liegt im westlichen Teil des Stadtteils, im Gewerbe- und Industriebereich zwischen Lademannbogen und Hummelsbütteler Hauptstraße. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Standort-Informationen zusammen: geografische Einordnung im Bezirk Wandsbek, ÖPNV-Anbindung, Erreichbarkeit aus benachbarten Stadtteilen, Mitgliedschaftsvoraussetzungen und Hinweise zur ersten Kontaktaufnahme. Er ist Teil einer Reihe von Standortbeschreibungen, die die Anbauvereinigung aus Sicht der wichtigsten Hamburger und Norderstedter Stadtteile darstellt.

Wo liegt die Anbauvereinigung in Hummelsbüttel?

Der Vereinssitz der CSC Terp Foundation e.V. befindet sich im Wilhelm-Stein-Weg 21 in 22339 Hamburg-Hummelsbüttel. Die Straße zweigt vom Lademannbogen ab und liegt im Gewerbegebiet im westlichen Teil des Stadtteils, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Betriebshof Hummelsbüttel der Hamburger Hochbahn AG.

Hummelsbüttel gehört zum Bezirk Wandsbek im nördlichen Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zählt rund 18.700 Einwohner auf einer Fläche von etwa neun Quadratkilometern. Der Stadtteil grenzt im Osten an Poppenbüttel, im Süden an Fuhlsbüttel, im Westen an Langenhorn und im Norden an Lemsahl-Mellingstedt. Prägende Entitäten sind die Hummelsbütteler Feldmark im Norden, das Naturschutzgebiet Hummelsbütteler Moore im Nordwesten, der Wohnkomplex Tegelsbarg im östlichen Teil sowie die Geschäftslagen entlang der Hummelsbütteler Hauptstraße.

Die Wahl des Standorts folgt mehreren praktischen Anforderungen: Die räumlichen Voraussetzungen nach § 12 KCanG für eine sichere Anbau- und Lagerfläche sind in einem Gewerbegebiet einfacher zu erfüllen als in einem Wohnumfeld, der erforderliche 200-Meter-Mindestabstand zu Schulen, Kitas und Spielplätzen ist eingehalten, und die Verkehrsanbindung erlaubt eine zumutbare Anfahrt aus dem gesamten Hamburger Norden und dem südlichen Schleswig-Holstein.

Wie erreichen Mitglieder den Vereinssitz mit ÖPNV?

Die nächstgelegene Bushaltestelle ist "Lademannbogen / Wilhelm-Stein-Weg", die im Linienbetrieb durch die Hamburger Hochbahn AG bedient wird. Hier halten die HVV-Buslinien 24, 174 und 192. Wenige Gehminuten entfernt befindet sich zudem die Haltestelle "Lademannbogen" mit zusätzlicher Anbindung durch die Linie 193, die eine direkte Verbindung zwischen Hummelsbüttel und Norderstedt Mitte herstellt.

Die nächstgelegene U-Bahn-Station ist Fuhlsbüttel Nord der Linie U1 in rund 11 Gehminuten beziehungsweise einer kurzen Busfahrt mit der Linie 24. Eine zweite gut erreichbare U1-Station ist Langenhorn Markt, von der aus die Linie 24 eine direkte Busverbindung zum Lademannbogen anbietet. Die nächstgelegenen S-Bahn-Stationen sind Poppenbüttel und Wellingsbüttel der Linie S1, beide in jeweils etwa 3,5 Kilometern Entfernung mit Bus-Umstieg in Hummelsbüttel.

Mit dem Auto ist der Vereinssitz über die Bundesautobahn 7 (Anschlussstelle Schnelsen-Nord) und den Hamburger Ring 3 (Sengelmannstraße, Hummelsbütteler Hauptstraße) erreichbar. Im Wilhelm-Stein-Weg und im umliegenden Gewerbegebiet stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die HVV-Fahrplanauskunft empfiehlt eine Tarifabfrage für die jeweilige Strecke; aus dem Stadtgebiet Hamburg gilt einheitlich der HVV-Tarifring AB.

Welche Stadtteile sind besonders gut angebunden?

Die direkte Nachbarschaft umfasst fünf Hamburger Stadtteile, die ohne U- oder S-Bahn-Umstieg per Bus oder kurzem Fußweg erreicht werden können: Poppenbüttel und Sasel im Osten über die Linie 174, Langenhorn im Westen über die Linie 24, Fuhlsbüttel im Süden über die Linien 24 und 192 sowie Ohlsdorf und Klein Borstel über Anschlussverbindungen ab Fuhlsbüttel Nord.

Eine besondere Rolle spielt die Buslinie 193 zwischen Lademannbogen und Norderstedt Mitte. Die Linie verbindet den Vereinssitz mit dem schleswig-holsteinischen Norderstedt-Gebiet (Garstedt, Glashütte, Friedrichsgabe, Harksheide) und macht die CSC Terp Foundation damit auch für Mitglieder aus dem südlichen Schleswig-Holstein gut erreichbar. Eine ausführliche Anfahrtsbeschreibung für Mitglieder aus dem schleswig-holsteinischen Umland findet sich in einem separaten Beitrag.

Aus den weiter entfernten Walddörfern (Lemsahl-Mellingstedt, Bergstedt, Wohldorf-Ohlstedt) erfolgt die Anfahrt typischerweise mit dem Auto oder über die S1 nach Poppenbüttel mit anschließendem Bus 174. Mitglieder aus der Hamburger Innenstadt erreichen den Vereinssitz am schnellsten über die U1 bis Fuhlsbüttel Nord und einen kurzen Fußweg oder Bus-Anschluss.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Mitgliedschaft?

Eine Mitgliedschaft in der CSC Terp Foundation setzt fünf Voraussetzungen voraus: ein Mindestalter von 21 Jahren (gemäß Vereinssatzung; das gesetzliche Mindestalter beträgt 18 Jahre), ein Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten, keine parallele Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung, die Bereitschaft zur Einhaltung der Vereinssatzung sowie die schriftliche Beitrittserklärung.

Die Aufnahmealtersgrenze von 21 Jahren liegt drei Jahre über dem gesetzlichen Mindestalter und ist eine bewusste Selbstbeschränkung des Vereins zum Schutz Heranwachsender. Volljährige Personen unter 21 Jahren können daher nicht aufgenommen werden. Eine Wohnsitzpflicht in Hamburg besteht nicht; volljährige Personen ab 21 Jahren aus dem schleswig-holsteinischen Umland (Norderstedt, Tangstedt, Bargteheide, Ahrensburg) können ebenfalls Mitglied werden.

Der Aufnahmeantrag wird über die Vereinssoftware Cannanas abgewickelt. Bewerberinnen und Bewerber legen einen persönlichen Cannanas-Account in der App oder im Browser an und stellen darüber eine Mitgliedsanfrage an die CSC Terp Foundation. Nach Prüfung durch den Vorstand erfolgt entweder eine Aufnahmebestätigung oder eine Rückmeldung mit Hinweis auf fehlende Voraussetzungen. Detaillierte Schritt-für-Schritt-Informationen zum Antragsverfahren fasst die Seite zum Mitgliedschaftsverfahren zusammen.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten am Standort?

Der Vereinssitz im Wilhelm-Stein-Weg liegt in einem Gewerbegebiet und unterliegt damit den baurechtlichen Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung sowie den KCanG-spezifischen Anforderungen an Anbau- und Lagerflächen. Das konzentrierte Baugenehmigungsverfahren nach § 64a HBauO wurde im Rahmen der Erlaubniserteilung durch das Bezirksamt Hamburg-Altona abgeschlossen.

Innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung ist nach § 5 Absatz 2 Nummer 6 KCanG der Cannabis-Konsum ausdrücklich untersagt. Die Anbauvereinigung gibt Cannabis an ihre Mitglieder ausschließlich zum Eigenkonsum außerhalb der Vereinsräume ab. Im Umkreis von 100 Metern um den Vereinssitz gelten zudem die allgemeinen Konsumverbotszonen nach § 5 KCanG; weitere Konsumverbote betreffen die Umgebung von Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen in Hummelsbüttel und den angrenzenden Stadtteilen.

Die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt beim Bezirksamt Hamburg-Altona als Erlaubnisbehörde sowie bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz als Aufsichts- und Überwachungsbehörde. Die CSC Terp Foundation arbeitet mit beiden Behörden im Rahmen ihrer Dokumentations- und Berichtspflichten nach §§ 26 und 27 KCanG zusammen.

Wie kann ich erste Informationen zur Anbauvereinigung erhalten?

Erste sachliche Informationen zur CSC Terp Foundation e.V. - Vereinsgeschichte, Vorstand, Eintragung im Vereinsregister und Erlaubnisstatus - finden sich auf der Vereinsseite. Sie fasst die Eckdaten der Vereinigung zusammen: Gründung am 27. Januar 2026, Eintragung beim Amtsgericht Hamburg unter VR 26136, Erlaubnis nach § 11 KCanG durch das Bezirksamt Hamburg-Altona.

Die rechtlichen Grundlagen einer Mitgliedschaft sind in den Beiträgen zum Konsumcannabisgesetz und zu den Mitgliedschaftsvoraussetzungen ausführlich dargestellt. Eine Übersicht der weiteren in Hamburg lizenzierten Anbauvereinigungen ist ebenfalls verfügbar und kann zur Orientierung dienen, falls eine Mitgliedschaft bei einer Vereinigung in einem anderen Bezirk in Betracht gezogen wird.

Der konkrete Aufnahmeantrag erfolgt über die Vereinssoftware Cannanas. Wer alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt - insbesondere das Mindestalter von 21 Jahren, einen sechsmonatigen Wohnsitz in Deutschland und das Nicht-Bestehen einer anderen Vereinsmitgliedschaft - kann den Antragsprozess direkt einleiten. Detaillierte Hinweise zum Verfahren fasst die Mitgliedschafts-Seite zusammen.


Dieser Beitrag dient der sachlichen Information nach §§ 11 ff. Konsumcannabisgesetz. Die CSC Terp Foundation e.V. ist eine in Hamburg-Hummelsbüttel ansässige Anbauvereinigung. Eine Aufnahme als Mitglied setzt das Vorliegen aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen voraus, insbesondere ein Mindestalter von 21 Jahren.