- CSC Terp Foundation e.V.

Cannabis aus der Apotheke in Hamburg: Rezept, Vorbestellung und Abholung

Apotheken geben Cannabis nur auf ärztliche Verordnung ab. Welches Rezept gilt, warum sich eine Vorbestellung lohnt und wie Abholung und Botendienst ablaufen.

Medizinisches Cannabis erhalten Patientinnen und Patienten in Deutschland ausschließlich in der Apotheke, und dort nur gegen eine ärztliche Verordnung. Wer in Hamburg eine Cannabis-Apotheke sucht, hat deshalb meist schon ein Rezept in der Hand oder steht kurz davor. Dieser Beitrag beschreibt, welches Rezept die Apotheke braucht, warum sich eine Vorbestellung lohnt, was bei der Abgabe geschieht und welche Wege es neben der Abholung gibt. Stand der Angaben ist der 7. Oktober 2026.

Gibt es Cannabis in der Apotheke auch ohne Rezept?

Nein. Cannabis zu medizinischen Zwecken ist nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Medizinal-Cannabisgesetz verschreibungspflichtig. Eine Apotheke darf Cannabisblüten und Cannabisextrakte nur abgeben, wenn eine gültige ärztliche Verschreibung vorliegt. Das gilt in Hamburg wie im übrigen Bundesgebiet.

Einen Verkauf von Cannabis zum Freizeitkonsum gibt es in Apotheken nicht. Erwachsenen stehen dafür 2 andere legale Wege offen: der private Eigenanbau und die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. Einen Überblick über alle Bezugswege gibt der Beitrag zu den 3 legalen Wegen, Cannabis zu beziehen.

Welches Rezept braucht die Apotheke?

Ein gewöhnliches Arzneimittelrezept. Seit dem 1. April 2024 unterliegt medizinisches Cannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelrecht, ein gelbes Betäubungsmittelrezept ist dafür nicht mehr vorgesehen. Zulasten der gesetzlichen Krankenkasse wird als E-Rezept verordnet, ersatzweise auf dem rosa Kassenrezept. Für alles, was die Kasse nicht übernimmt, stellt die Praxis ein Privatrezept aus.

Für die Einlösung gelten die allgemeinen Fristen. Kassenrezepte sind zulasten der Krankenkasse grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung einzulösen, Privatrezepte innerhalb von 3 Monaten.

Seit dem 30. Juli 2026 hat sich geändert, was die gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Getrocknete Blüten sind seitdem nicht mehr zulasten der Kasse verordnungsfähig und können nur noch auf Privatrezept verordnet werden. Im Leistungsanspruch verblieben sind Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon. Die Einzelheiten beschreibt der Beitrag zu medizinischem Cannabis in Hamburg.

Warum lohnt sich eine Vorbestellung?

Weil nicht jede Apotheke jedes Produkt vorrätig hat. Medizinisches Cannabis wird von zahlreichen Herstellern in vielen verschiedenen Produkten angeboten, und die Verordnung bezieht sich auf ein bestimmtes davon. Ist genau dieses Produkt nicht am Lager, muss die Apotheke es beim Großhandel oder beim Hersteller bestellen.

Hinzu kommt der Aufwand in der Apotheke selbst. Blüten und Extrakte werden in der Regel als Rezeptur abgegeben. Die Apotheke prüft dafür die Ausgangsstoffe und stellt die Zubereitung her, was Zeit braucht.

Vor dem ersten Besuch empfiehlt sich deshalb ein Anruf, um zu klären, ob das verordnete Produkt verfügbar ist und ab wann es abgeholt werden kann. Ein E-Rezept lässt sich außerdem über die E-Rezept-App vorab an eine Apotheke übermitteln, sodass sie die Abgabe vorbereiten kann.

Wie findet sich eine Apotheke in der Nähe?

Grundsätzlich kann jede öffentliche Apotheke ein Rezept über medizinisches Cannabis beliefern. Manche Apotheken in Hamburg haben sich auf diese Versorgung eingestellt und halten mehr Produkte vor, andere bestellen im Einzelfall. Einzelne Apotheken empfiehlt dieser Beitrag nicht.

Für die Suche in der Nähe ist der direkte Weg der einfachste: bei Apotheken im eigenen Stadtteil nachfragen, ob sie Cannabis-Rezepte beliefern und welche Vorlaufzeit sie brauchen. Dabei gilt die freie Apothekenwahl. Welche Apotheke ein Rezept einlöst, entscheiden Patientinnen und Patienten selbst.

Was geschieht bei der Abgabe in der Apotheke?

Zuerst prüft die Apotheke die Verordnung, also ob sie vollständig ist und Angaben zu Produkt, Menge und Anwendung enthält. Fehlt etwas Wesentliches, klärt die Apotheke das mit der verordnenden Praxis, bevor sie abgibt.

Zur Abgabe gehört nach der Apothekenbetriebsordnung die Information und Beratung. Die Apotheke erläutert die Anwendung und weist auf mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln hin. Warum das bei Cannabis besonders wichtig ist, beschreibt der Beitrag zu Wechselwirkungen mit Medikamenten.

Bei einem Kassenrezept fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Bei einem Privatrezept bezahlen Patientinnen und Patienten das Arzneimittel vollständig in der Apotheke und können die Rechnung gegebenenfalls bei einer privaten Krankenversicherung einreichen.

Abholung, Botendienst oder Versand?

Neben der Abholung gibt es 2 weitere Wege. Viele Apotheken liefern über ihren Botendienst mit eigenem Personal an die Wohnadresse. Apotheken mit einer Versanderlaubnis dürfen medizinisches Cannabis nach geltendem Recht auch versenden.

An dieser Stelle ist eine Änderung geplant. Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Bundestagsdrucksache 21/3061, sieht vor, den Versand von Cannabisblüten auszuschließen. Der Botendienst der Apotheken soll davon unberührt bleiben. Bis Ende September 2026 hat der Bundestag über den Entwurf nicht abgestimmt, das Verfahren liegt weiter im Gesundheitsausschuss. Bis zu einer Verabschiedung bleibt der Versand zulässig.

Was gilt nach der Abholung?

Wer medizinisches Cannabis mit sich führt, sollte einen Nachweis über die Verordnung dabeihaben, etwa eine Kopie des Rezepts oder eine ärztliche Bescheinigung. So lässt sich bei einer Kontrolle belegen, dass es sich um ein verordnetes Arzneimittel handelt.

Im Straßenverkehr gilt eine Ausnahme vom THC-Grenzwert nach § 24a Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz, wenn THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Die Pflicht, nur in fahrtüchtigem Zustand zu fahren, bleibt davon unberührt. Die Einzelheiten beschreibt der Beitrag zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Für Reisen ins Ausland gelten eigene Regeln, die der Beitrag zu Cannabis und Reisen beschreibt.

Kann eine Anbauvereinigung die Apotheke ersetzen?

Nein. Beide Wege folgen verschiedenen Gesetzen. Eine Anbauvereinigung wie die CSC Terp Foundation e.V. gibt Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz ausschließlich an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum ab. Sie gibt kein Cannabis zu medizinischen Zwecken ab und berät nicht zu Behandlungen.

Eine Mitgliedschaft ersetzt keine ärztliche Behandlung, und eine Verordnung ersetzt keine Mitgliedschaft. Wie sich beide Wege bei Zugang, Mengen und Qualität unterscheiden, beschreibt der Beitrag zum Vergleich von Anbauvereinigung und Apotheke.


Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Fragen zu Verordnung, Anwendung und Wechselwirkungen beantworten die behandelnde Praxis und die Apotheke. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abgabe.