
- CSC Terp Foundation e.V.
Cannabis-Arzt in Hamburg finden: Der Weg zur ärztlichen Verordnung
Verordnen darf jede ärztliche Praxis außer Zahn- und Tierärzten. Wie sich in Hamburg eine Praxis und ein Termin finden lassen und was im Erstgespräch geschieht.
Einen besonderen „Cannabis-Arzt" sieht das deutsche Recht nicht vor. Wer medizinisches Cannabis benötigt, wendet sich an eine ärztliche Praxis, die im Einzelfall über eine Behandlung entscheidet. Dieser Beitrag beschreibt, wer verordnen darf, mit welcher Praxis der Weg meist beginnt, wie sich in Hamburg eine Praxis und ein Termin finden lassen, was im Erstgespräch geschieht und was sich 2026 für gesetzlich Versicherte geändert hat. Stand der Angaben ist der 7. Oktober 2026.
Wer darf medizinisches Cannabis verordnen?
Grundsätzlich jede Ärztin und jeder Arzt mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten. Eine besondere Zulassung für die Verordnung verlangt das Medizinal-Cannabisgesetz nicht. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 MedCanG ist Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreibungspflichtig, die Abgabe erfolgt anschließend in einer Apotheke.
Ob eine Behandlung in Betracht kommt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach eigener Prüfung. Einen Anspruch auf eine Verordnung gibt es nicht, und eine gesetzliche Liste von Erkrankungen existiert ebenso wenig. Mögliche Anwendungsgebiete nennt dieser Beitrag bewusst nicht, weil Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 10 Absatz 1 Heilmittelwerbegesetz unzulässig ist.
Mit welcher Praxis beginnt der Weg?
Häufig mit der eigenen Hausarztpraxis. Sie kennt die Vorgeschichte, bisherige Behandlungen und die übrigen Medikamente, und genau diese Punkte sind für die Entscheidung wichtig. Läuft bereits eine fachärztliche Behandlung, ist die behandelnde Fachpraxis der naheliegende Ansprechpartner.
Für gesetzlich Versicherte kann die Fachrichtung eine Rolle spielen. Vor der ersten Verordnung zulasten der Krankenkasse war früher grundsätzlich eine Genehmigung der Kasse nötig. Seit dem 17. Oktober 2024 entfällt dieser Genehmigungsvorbehalt für Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Facharzt- und Zusatzbezeichnungen. Freiwillig kann eine Genehmigung weiterhin eingeholt werden.
Wie lässt sich in Hamburg eine Praxis finden?
Über die üblichen Wege der Arztsuche. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betreibt auf 116117.de und in der 116117.app eine Arzt- und Psychotherapeutensuche, mit der sich Praxen nach Fachgebiet und Ort finden lassen, also auch in der Nähe des eigenen Stadtteils.
Für einen Termin bietet die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Unterstützung. Sie ist unter der Rufnummer 116117 erreichbar und vermittelt gesetzlich Versicherten Termine bei Haus- und Fachärzten, in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Für die meisten Facharzttermine ist dafür eine Überweisung mit Vermittlungscode nötig. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wunschpraxis gibt es dabei nicht.
Eine Verordnung lässt sich nicht im Voraus zusagen, weil sie eine ärztliche Prüfung im Einzelfall voraussetzt. Angebote, die eine Verordnung in Aussicht stellen, bewegen sich deshalb in einem rechtlich engen Rahmen. Der Bundesgerichtshof hat das Werbeverbot für Vermittlungsplattformen im März 2026 bestätigt, Einzelheiten dazu stehen im Beitrag zu medizinischem Cannabis in Hamburg.
Was geschieht im ärztlichen Erstgespräch?
Am Anfang steht die Anamnese. Besprochen werden die aktuellen Beschwerden, Vorerkrankungen, bisherige Behandlungen und ihr Verlauf sowie alle Medikamente, die eingenommen werden. Hilfreich sind vorhandene Befunde, Arztbriefe und ein aktueller Medikationsplan.
Die Praxis klärt außerdem, ob etwas gegen eine Behandlung spricht, und klärt über Risiken auf. Dazu gehören mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, die die Beiträge zu den Nebenwirkungen im Überblick und zu Wechselwirkungen mit Medikamenten allgemein beschreiben. Ebenso gehören die Teilnahme am Straßenverkehr und gegebenenfalls Fragen zum Arbeitsplatz zur Aufklärung.
Führt das Gespräch zu einer Verordnung, legt die Praxis Produkt, Menge und Anwendung fest und stellt das Rezept aus. In der Regel folgen Kontrolltermine, in denen Wirkung und Verträglichkeit besprochen werden. Wie es danach in der Apotheke weitergeht, beschreibt der Beitrag zu Cannabis aus der Apotheke in Hamburg.
Ist eine Verordnung über Telemedizin möglich?
Nach geltendem Recht ja. Telemedizinische Verschreibungen sind zulässig, sofern die Praxis die ärztlichen Sorgfaltspflichten auch auf diesem Weg erfüllen kann.
Geplant ist eine Verschärfung. Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Bundestagsdrucksache 21/3061, sieht eine Erstverschreibung nur nach persönlichem Kontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch vor. Telemedizinische Folgeverschreibungen sollen nur möglich sein, wenn innerhalb der vergangenen 4 Quartale ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Bis Ende September 2026 hat der Bundestag über den Entwurf nicht abgestimmt, bis zu einer Verabschiedung bleibt es beim bisherigen Rechtsstand.
Was hat sich 2026 für gesetzlich Versicherte geändert?
Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Im Leistungsanspruch verblieben sind Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon. Die vertragsärztliche Versorgung beginnt zudem zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines 6-monatigen Therapieversuchs, bei fehlender Wirksamkeit oder Unverträglichkeit kann die Praxis früher umstellen.
Blüten können weiterhin auf Privatrezept verordnet werden, die Kosten für das Arzneimittel tragen Patientinnen und Patienten dann selbst. Wer eine Praxis außerhalb der Kassenversorgung aufsucht, bezahlt auch die ärztliche Leistung selbst, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Welche Rolle spielt eine Anbauvereinigung?
Im medizinischen Weg keine. Eine Anbauvereinigung wie die CSC Terp Foundation e.V. gibt Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum ab. Sie stellt keine Verordnungen aus, vermittelt keine Praxen und berät nicht zu Behandlungen.
Eine Mitgliedschaft ersetzt keine ärztliche Behandlung, und eine Verordnung ersetzt keine Mitgliedschaft. Die Unterschiede beider Wege beschreibt der Beitrag zum Vergleich von Anbauvereinigung und Apotheke. Wer Fragen zum eigenen Konsum hat, findet Anlaufstellen im Beitrag zu den Beratungsstellen in Hamburg.
Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Behandlung in Betracht kommt, entscheidet allein die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Verordnung.