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Cannabis-Rezept online: Was bei Telemedizin gilt und was sich ändern soll

Ob ein Cannabis-Rezept online zulässig ist, wie eine Verordnung per Videosprechstunde abläuft, was die geplante Gesetzesänderung vorsieht und was im Straßenverkehr gilt.

Medizinisches Cannabis wird häufig nach einer Videosprechstunde oder einem Online-Fragebogen verordnet. Seit dem 30. Juli 2026 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen getrocknete Blüten nicht mehr, Blüten werden seitdem auf Privatrezept verordnet. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, die Verordnung von Blüten ohne persönlichen Arztkontakt einzuschränken. Dieser Beitrag beschreibt, was nach geltendem Recht gilt, wie eine Online-Verordnung abläuft, was der Gesetzentwurf vorsieht und welche Folgen ein Online-Rezept im Straßenverkehr haben kann. Stand der Angaben ist der 19. Oktober 2026.

Ist ein Cannabis-Rezept online erlaubt?

Nach geltendem Recht ja. Das Medizinal-Cannabisgesetz verlangt in § 3 Absatz 1 eine ärztliche Verschreibung, schreibt aber derzeit keinen persönlichen Kontakt vor. Maßgeblich ist das ärztliche Berufsrecht. Die Berufsordnung der Ärztekammer Hamburg erlaubt in § 7 Absatz 4, wie die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer, eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall.

Dafür müssen 3 Voraussetzungen erfüllt sein: Die Fernbehandlung ist ärztlich vertretbar, die erforderliche Sorgfalt bei Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation bleibt gewahrt, und die Patientin oder der Patient wird über die Besonderheiten der Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt. Ob das im konkreten Fall zutrifft, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Einen Anspruch auf ein Rezept gibt es weder online noch in der Praxis.

Wie läuft eine Verordnung per Videosprechstunde ab?

In der Regel in 4 Schritten:

  1. Anamnese: Abgefragt werden Beschwerden, Vorerkrankungen, bisherige Behandlungen und aktuelle Medikamente, oft zuerst über einen Fragebogen und anschließend im Gespräch.
  2. Unterlagen: Befunde, Arztbriefe und ein aktueller Medikationsplan helfen bei der Einschätzung. Ohne sie fehlt der Praxis ein wesentlicher Teil der Grundlage.
  3. Aufklärung: Besprochen werden Risiken, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und die Teilnahme am Straßenverkehr.
  4. Verordnung: Kommt die Ärztin oder der Arzt zu einer Verordnung, wird ein Rezept ausgestellt, meist als Privatrezept in Papierform oder elektronisch.

Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis kein Betäubungsmittel mehr. Ein Betäubungsmittelrezept ist deshalb nicht nötig. Nach § 2 Absatz 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung muss das Rezept unter anderem die verschreibende Person mit Praxisanschrift und Telefonnummer, das Ausstellungsdatum, das Produkt, die Menge, die Dosierung und die Gültigkeitsdauer angeben. Fehlt die Gültigkeitsdauer, gilt das Rezept 3 Monate. Wie eine Praxis vor Ort gefunden wird und was im Erstgespräch geschieht, beschreibt der Beitrag zur Suche nach einer verordnenden Praxis.

Gilt ein Rezept aus dem EU-Ausland?

Ja, unter Bedingungen. Nach § 2 Absatz 1a Arzneimittelverschreibungsverordnung stehen Verschreibungen von Ärztinnen und Ärzten aus anderen EU-Staaten, aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und aus der Schweiz deutschen Verschreibungen gleich, wenn sie die vorgeschriebenen Angaben enthalten. Die Apotheke prüft diese Angaben vor der Abgabe.

Der Bundesrat hat im November 2025 vorgeschlagen, diese Gleichstellung für medizinisches Cannabis auszuschließen, weil sich ein persönlicher Kontakt im Ausland nicht überprüfen lasse. Die Bundesregierung hat das abgelehnt, weil die Regel auf europäischem Recht zur Patientenmobilität beruht.

Wie kommt das Arzneimittel nach der Online-Verordnung zur Patientin oder zum Patienten?

Über eine Apotheke. Nach § 3 Absatz 2 MedCanG darf medizinisches Cannabis nur in einer Apotheke und gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden. Möglich sind derzeit 3 Wege: Abholung, Lieferung durch den Botendienst der Apotheke und Versand durch eine Apotheke mit Versanderlaubnis. Wie Vorbestellung, Abgabe und Botendienst ablaufen, beschreibt der Beitrag zu Cannabis aus der Apotheke in Hamburg.

Was kostet ein Cannabis-Rezept online?

Bei einem Privatrezept fallen 2 Posten an: die ärztliche Leistung, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte, und das Arzneimittel selbst, dessen Preis die Apotheke nennt. Beides tragen gesetzlich Versicherte selbst. Getrocknete Blüten erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr. Extrakte in standardisierter Qualität sowie Dronabinol und Nabilon bleiben unter Voraussetzungen erstattungsfähig, dafür ist eine Verordnung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nötig.

Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif. Einzelheiten, auch zur Änderung, die der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen hat, beschreibt der Beitrag zu Kosten und Krankenkasse.

Was soll sich mit der geplanten Gesetzesänderung ändern?

Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Bundestagsdrucksache 21/3061, sieht für getrocknete Blüten 3 Änderungen vor:

  1. Erstverordnung nur nach persönlichem Kontakt: Blüten dürfen nur nach einem persönlichen Kontakt in der Arztpraxis oder bei einem Hausbesuch verordnet werden. Eine Behandlung ausschließlich per Videosprechstunde reicht nach der Begründung des Entwurfs nicht.
  2. Folgeverordnung mit Bedingung: Ohne erneuten persönlichen Kontakt ist eine Folgeverordnung nur zulässig, wenn dieselbe Ärztin oder derselbe Arzt die Person innerhalb der letzten 4 Quartale persönlich untersucht und Blüten verordnet hat. Eine Vertretung innerhalb derselben Praxis ist möglich.
  3. Kein Versand: Der Versand von Blüten wird ausgeschlossen. Der Botendienst der Apotheken bleibt erlaubt.

Für andere Darreichungsformen wie Extrakte sieht der Entwurf diese Einschränkungen nicht vor. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Wann tritt die Änderung in Kraft?

Offen. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 8. Oktober 2025, der Bundesrat nahm am 21. November 2025 Stellung, die 1. Lesung im Bundestag fand am 18. Dezember 2025 statt und die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 14. Januar 2026. Eine Abstimmung im Bundestag ist bis Mitte Oktober 2026 nicht erfolgt, das Verfahren liegt weiter im Ausschuss.

Bis zu einer Verabschiedung und Verkündung im Bundesgesetzblatt bleibt es beim geltenden Recht: Telemedizinische Verordnungen und der Versand durch Apotheken sind zulässig. Den Stand des Verfahrens und die übrigen Änderungen für Patientinnen und Patienten fasst der Beitrag zu medizinischem Cannabis in Hamburg zusammen.

Was bedeutet ein Online-Rezept im Straßenverkehr?

Nach § 24a Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz gelten THC-Grenzwert und Rauschmittelverbot nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Bei Online-Rezepten ist die Rechtsprechung dazu uneinheitlich.

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat die Ausnahme mit Entscheidung vom 24. September 2025 (726b OWi 58/25) verneint, weil eine Anamnese allein per Videotelefonat nach seiner Auffassung nicht genügt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Frage der Telemedizin in einem anderen Fall ausdrücklich offengelassen. Was daraus für Autofahrende folgt, beschreibt der Beitrag zu Cannabis-Patienten und Führerschein.

Woran lässt sich ein seriöses Angebot erkennen?

Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber Patientinnen und Patienten ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. März 2026 (I ZR 74/25) bestätigt, dass § 10 Absatz 1 Heilmittelwerbegesetz auch für Vermittlungsportale gilt. Zusätzlich beschränkt § 9 Heilmittelwerbegesetz die Werbung für Fernbehandlungen. Auffällig werbliche Auftritte sind deshalb ein Warnzeichen.

Anhaltspunkte für eine sorgfältige Behandlung:

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ist mit Namen und Praxisanschrift erkennbar.
  • Vorerkrankungen, Medikamente und Befunde werden abgefragt und berücksichtigt.
  • Es gibt ein ärztliches Gespräch und eine Aufklärung über Risiken und Straßenverkehr.
  • Ein Rezept wird nicht vorab zugesagt.
  • Die Kosten für ärztliche Leistung und Arzneimittel sind vorab nachvollziehbar.
  • Kontrolltermine und Ansprechpersonen bei Nebenwirkungen sind vorgesehen.

Welche Rolle spielt eine Anbauvereinigung?

Keine im medizinischen Sinn. Eine Anbauvereinigung wie die CSC Terp Foundation e.V. gibt Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz ausschließlich an volljährige Mitglieder zum Eigenkonsum ab. Dieses Cannabis ist kein Arzneimittel, ersetzt keine ärztlich begleitete Behandlung und fällt nicht unter die Arzneimittelausnahme im Straßenverkehr. Wie sich beide Wege unterscheiden, beschreibt der Beitrag zum Vergleich von Social Club und Apotheke.


Dieser Beitrag dient der sachlichen Information über die geltende Rechtslage nach dem Medizinal-Cannabisgesetz und dem Konsumcannabisgesetz. Er stellt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung dar, ersetzt kein ärztliches Gespräch und richtet sich ausschließlich an Volljährige. Cannabiskonsum ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, besonders für junge Menschen. Unterstützung bieten die Beratungsstellen in Hamburg.