27.04.2026 - CSC Terp Foundation e.V.
Über die CSC Terp Foundation e.V.
Die CSC Terp Foundation e.V. ist eine Anbauvereinigung in Hamburg-Hummelsbüttel, Bezirk Wandsbek. Eintragung am 27. Januar 2026 beim Amtsgericht Hamburg unter VR 26136.
Die CSC Terp Foundation e.V. ist eine nach §§ 11 ff. Konsumcannabisgesetz anerkannte Anbauvereinigung mit Sitz in Hamburg-Hummelsbüttel im Bezirk Wandsbek. Der Verein wurde am 27. Januar 2026 gegründet und im selben Verfahren in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. Aufgabe der Vereinigung ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis und die Weitergabe an die Mitglieder zum Eigenkonsum nach den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes. Dieser Beitrag fasst Gründungsdaten, Vereinssitz, Vorstandsstruktur und Aufgabenfeld der Anbauvereinigung zusammen.
Wann wurde die CSC Terp Foundation gegründet?
Die CSC Terp Foundation e.V. wurde am 27. Januar 2026 gegründet. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am selben Tag beim Amtsgericht Hamburg unter der Vereinsregister-Nummer VR 26136. Damit besitzt der Verein die volle Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein nach § 21 Bürgerliches Gesetzbuch.
Die Eintragung im Vereinsregister ist eine zwingende Voraussetzung für eine Anbauvereinigung nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Konsumcannabisgesetz. Anbauvereinigungen müssen entweder eingetragene Vereine im Sinne von § 21 BGB oder eingetragene Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz sein. Die CSC Terp Foundation hat sich für die Rechtsform des eingetragenen Vereins entschieden, weil diese eine demokratische Mitgliederstruktur und eine klare Trennung zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung gewährleistet.
Die Vereinsregister-Nummer VR 26136 dient gleichzeitig als zentrale Identitätskennung gegenüber Behörden, Banken und Geschäftspartnern. Sie wird vom Vorstand bei jedem schriftlichen Außenauftritt geführt und ist für jede interessierte Person über das öffentliche Registerportal der Länder abrufbar.
Wer gehört zum Vorstand der CSC Terp Foundation?
Der Vorstand der CSC Terp Foundation e.V. wird durch die Vereinssatzung geregelt und besteht aus mehreren stimmberechtigten Mitgliedern, die durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Die aktuellen Namen, Anschriften und Vertretungsregeln sind im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter VR 26136 öffentlich einsehbar.
Über die allgemeinen vereinsrechtlichen Anforderungen hinaus stellt das Konsumcannabisgesetz besondere Anforderungen an die Vorstandsmitglieder einer Anbauvereinigung. § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 KCanG verlangt unbeschränkte Geschäftsfähigkeit aller vertretungsberechtigten Personen sowie die für den Umgang mit Cannabis erforderliche Zuverlässigkeit. Letztere wird durch ein höchstens drei Monate altes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz sowie durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung nachgewiesen.
Diese Unterlagen sind dem Bezirksamt Hamburg-Altona für jedes Vorstandsmitglied im Rahmen des Erlaubnisverfahrens vorgelegt worden. Jede Veränderung in der Vorstandszusammensetzung ist sowohl beim Vereinsregister als auch beim Bezirksamt Hamburg-Altona anzuzeigen.
Wo befindet sich der Vereinssitz?
Der Sitz der CSC Terp Foundation e.V. liegt im Wilhelm-Stein-Weg 21, 22339 Hamburg. Die Adresse gehört zum Stadtteil Hummelsbüttel im Bezirk Wandsbek im nördlichen Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Hummelsbüttel grenzt im Osten an Poppenbüttel, im Westen an Langenhorn, im Süden an Fuhlsbüttel und im Norden an Lemsahl-Mellingstedt.
Hummelsbüttel zählt rund 18.700 Einwohner auf einer Fläche von etwa neun Quadratkilometern und gehört damit zu den mittelgroßen Stadtteilen im Bezirk Wandsbek. Der Stadtteil hat keine direkte S- oder U-Bahn-Anbindung, ist aber über mehrere Buslinien des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) erreichbar. Die nächstgelegene U-Bahn-Station Langenhorn Markt der Linie U1 liegt rund 1,4 Kilometer vom Vereinssitz entfernt; die S-Bahn-Stationen Poppenbüttel und Wellingsbüttel der Linie S1 sind je etwa 3,5 Kilometer entfernt erreichbar.
Eine ausführliche Anfahrtsbeschreibung mit Buslinien, Haltestellen und Fahrtzeiten findet sich auf der Standortseite zur Anbauvereinigung in Hummelsbüttel. Mitglieder aus benachbarten Stadtteilen wie Poppenbüttel, Sasel, Norderstedt-Glashütte oder Langenhorn finden separate Anfahrtsinformationen über die Stadtteil-Übersicht.
Wann wurde die KCanG-Erlaubnis erteilt?
Die behördliche Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau nach § 11 KCanG wurde der CSC Terp Foundation e.V. am 27. Januar 2026 vom Bezirksamt Hamburg-Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Abschnitt Anbauvereinigungen, erteilt. Die Erlaubnis ist nach § 14 Absatz 1 KCanG auf sieben Jahre befristet und kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden.
Die Erteilung der Anbauerlaubnis setzt nach § 12 KCanG den Nachweis voraus, dass die Vereinigung die personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren gemeinschaftlichen Eigenanbau erfüllt. Dazu gehören insbesondere ein Sicherheitskonzept gegen unbefugten Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte, die Bestellung eines Präventionsbeauftragten nach § 23 Absatz 6 KCanG sowie eine baurechtliche Absicherung der Anbaufläche nach § 64a Hamburgische Bauordnung.
Mit der Erteilung der Erlaubnis ist die CSC Terp Foundation Teil der offiziellen Liste lizenzierter Anbauvereinigungen in Hamburg, die durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert wird.
Wie wird angebaut?
Der Anbau erfolgt ausschließlich für die volljährigen Vereinsmitglieder und ist nach § 11 Absatz 1 KCanG nicht-gewerblich. Die CSC Terp Foundation verzichtet auf den Einsatz synthetischer Pestizide. Bei der Auswahl der Genetik setzt der Verein auf sorgfältig ausgewählte Sorten mit dokumentierter Herkunft; Anbau, Ernte und Lagerung werden nach den Anforderungen des KCanG fortlaufend dokumentiert.
Die Erzeugnisse werden ausschließlich zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergegeben. Eine Abgabe an Dritte oder eine kommerzielle Vermarktung ist dem Verein nach § 6 KCanG untersagt.
Welche Werte verfolgt die Anbauvereinigung?
Die CSC Terp Foundation e.V. verfolgt drei zentrale Aufgaben, die unmittelbar aus dem Vereinszweck nach § 11 Absatz 1 KCanG abgeleitet sind. Erstens den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis ausschließlich für die volljährigen Vereinsmitglieder. Zweitens den konsequenten Jugendschutz nach §§ 5 und 23 KCanG. Drittens die sachliche Aufklärung über Risiken, Wechselwirkungen und Verkehrssicherheit.
Der Verein gibt Cannabis ausdrücklich nicht gewinnorientiert ab. Mitgliedsbeiträge decken ausschließlich die tatsächlichen Aufwendungen für Anbau, Räumlichkeiten, Personal und Verwaltung. Eine kommerzielle Vermarktung oder Werbung ist dem Verein nach § 6 KCanG ausdrücklich untersagt; die öffentliche Kommunikation der Anbauvereinigung bleibt auf sachliche Information über Vereinsstruktur, rechtliche Rahmenbedingungen und Mitgliedschaftsverfahren beschränkt.
Der Vorstand hat einen Präventionsbeauftragten nach § 23 Absatz 6 KCanG bestellt, dessen Aufgabe darin besteht, Mitglieder über Gesundheitsrisiken und einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis aufzuklären sowie auf Beratungsstellen in Hamburg hinzuweisen. Der Verein arbeitet dafür mit etablierten Trägern der Hamburger Suchtberatung zusammen.
Wie wird man Mitglied der CSC Terp Foundation?
Eine Mitgliedschaft bei der CSC Terp Foundation e.V. setzt nach § 11 Absatz 4 KCanG mehrere persönliche Voraussetzungen voraus: ein Mindestalter von 18 Jahren, einen Hauptwohnsitz in Deutschland seit mindestens sechs Monaten sowie keine parallele Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung. Die Aufnahme erfolgt schriftlich über das vereinsinterne Antragsverfahren.
Der Vorstand der Anbauvereinigung prüft jeden Antrag im Hinblick auf die gesetzlichen Voraussetzungen und entscheidet im Einzelfall. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt nach § 11 Absatz 5 KCanG drei Monate; sie soll kurzfristige Beitritte zum einmaligen Bezug verhindern. Detaillierte Informationen zum Aufnahmeverfahren, den notwendigen Unterlagen und zur Bearbeitungsdauer fasst die Seite zum Mitgliedschaftsverfahren zusammen.
Dieser Beitrag dient der sachlichen Information nach §§ 11 ff. Konsumcannabisgesetz. Die CSC Terp Foundation e.V. richtet sich ausschließlich an volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Eine Aufnahme in die Anbauvereinigung setzt das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen sowie eine schriftliche Beitrittserklärung voraus.