15.05.2026 - CSC Terp Foundation e.V.
Mitgliedschaft beim CSC Terp Foundation beantragen: Schritte und Unterlagen
Der Aufnahmeantrag bei der CSC Terp Foundation läuft über die Vereinssoftware Cannanas. Mindestalter 21 Jahre, Wohnsitz in Deutschland seit mindestens sechs Monaten.
Der Aufnahmeantrag bei der CSC Terp Foundation e.V. folgt einem strukturierten Verfahren, das die gesetzlichen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes mit der praktischen Vereinsverwaltung verbindet. Antragsbearbeitung, Mitgliederverwaltung und Mitgliedsausweis laufen vollständig digital über die Vereinssoftware Cannanas. Dieser Beitrag fasst die einzelnen Schritte des Aufnahmeverfahrens zusammen, beschreibt die notwendigen Unterlagen, die übliche Bearbeitungsdauer und die Möglichkeit zur späteren Kündigung. Er ergänzt den Beitrag zu den allgemeinen Mitgliedschaftsvoraussetzungen um die konkrete Antragspraxis bei der CSC Terp Foundation in Hamburg-Hummelsbüttel.
Welche Voraussetzungen muss ich vor dem Antrag erfüllen?
Vor der Antragstellung müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein: ein Mindestalter von 21 Jahren gemäß Vereinssatzung, ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten, keine parallele Mitgliedschaft in einer anderen deutschen Anbauvereinigung, die Bereitschaft zur Einhaltung der Vereinssatzung und der gesetzlichen Vorgaben sowie ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätsprüfung.
Die Aufnahmealtersgrenze von 21 Jahren ist eine bewusste Selbstbeschränkung des Vereins über das gesetzliche Mindestalter von 18 Jahren hinaus. Sie folgt dem im KCanG angelegten Schutzgedanken für Heranwachsende und der wissenschaftlichen Datenlage zu psychischen Folgewirkungen von Cannabis-Konsum bei jüngeren Erwachsenen. Personen zwischen 18 und 20 Jahren werden daher nicht aufgenommen - für sie kommen der private Eigenanbau nach § 9 KCanG oder andere lizenzierte Anbauvereinigungen mit gesetzlicher Mindestaltersgrenze in Betracht.
Der Wohnsitz muss nicht zwingend in Hamburg liegen. Volljährige Personen ab 21 Jahren aus dem schleswig-holsteinischen Umland - Norderstedt, Tangstedt, Bargteheide, Ahrensburg - können ebenfalls Mitglied werden, sofern sie die Sechsmonatsfrist für einen Wohnsitz in Deutschland erfüllen. Ausführliche Anfahrtsinformationen für Mitglieder aus dem schleswig-holsteinischen Umland finden sich in einem separaten Beitrag.
Wie läuft das Antragsverfahren in Cannanas ab?
Das Antragsverfahren wird vollständig über die Vereinssoftware Cannanas abgewickelt. Cannanas ist eine in Deutschland entwickelte All-in-One-Lösung für Anbauvereinigungen, die nach Anbieterangaben von rund 150 lizenzierten CSCs in Deutschland eingesetzt wird. Die Anwendung ist als App im Apple App Store und im Google Play Store sowie über den Browser unter cannanas.club verfügbar.
Der Antragsprozess besteht aus drei Schritten. Erstens: die Anlage eines persönlichen Cannanas-Accounts mit E-Mail-Adresse, einem sicheren Passwort und einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Zweitens: die Auswahl der CSC Terp Foundation e.V. als Wunsch-Anbauvereinigung im Cannanas-System und die Übermittlung der persönlichen Antragsdaten - Name, Geburtsdatum, Anschrift, Eigenerklärungen zu den gesetzlichen Voraussetzungen. Drittens: die Bestätigung der Vereinssatzung und der KCanG-konformen Verhaltensregeln innerhalb der Anwendung.
Nach Abschluss der drei Schritte geht der Antrag automatisiert beim Vorstand der CSC Terp Foundation ein. Cannanas erstellt für jede Antragstellung einen elektronischen Vorgang, in dem alle eingereichten Angaben, Eigenerklärungen und der Antragsverlauf nachvollziehbar dokumentiert sind. Diese Dokumentation erfüllt zugleich die Anforderungen an die Mitgliederverzeichnis-Führung nach § 26 KCanG.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Aufnahmeantrag werden im Wesentlichen drei Unterlagen beziehungsweise Angaben benötigt: ein gültiges amtliches Lichtbildausweisdokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel) zur Identitäts- und Altersverifikation, eine schriftliche Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abwicklung der Mitgliedsbeiträge.
Die Identitätsprüfung erfolgt in Cannanas digital. Die Software unterstützt eine bildschirmgeführte Ausweis-Verifikation mit Foto-Upload und Live-Abgleich; alternativ kann die Identifikation persönlich in den Vereinsräumen erfolgen. Die schriftliche Eigenerklärung deckt insbesondere die folgenden Punkte ab: Mindestalter, Sechsmonats-Wohnsitz in Deutschland, keine andere Vereinsmitgliedschaft, Kenntnisnahme der Satzung, Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus dem KCanG einschließlich des Werbeverbots und der Konsumverbotszonen.
Das SEPA-Lastschriftmandat ist die Standard-Zahlungsform für laufende Mitgliedsbeiträge. Cannanas verwaltet die Mandate und die monatlichen Buchungen automatisiert und stellt für jedes Mitglied eine personalisierte Rechnungsübersicht bereit. Die konkrete Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie etwaige Staffelungen sind im internen Mitgliederbereich der CSC Terp Foundation einsehbar - das KCanG-Werbeverbot schließt eine öffentliche Darstellung von Beiträgen und Konditionen aus.
Wie lange dauert die Prüfung des Antrags?
Die Bearbeitungsdauer eines Aufnahmeantrags richtet sich nach der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der aktuellen Antragslage. In Standardfällen prüft der Vorstand der CSC Terp Foundation einen vollständig eingereichten Antrag innerhalb von zwei bis vier Wochen. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen kann sich die Bearbeitungsdauer entsprechend verlängern.
Die Prüfung umfasst die Verifikation der Eigenerklärungen, den Abgleich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliederzahl-Obergrenze von 500 Personen nach § 11 Absatz 1 Satz 4 KCanG, die formale Vollständigkeitsprüfung sowie eine Plausibilitätskontrolle der Antragsangaben. Eine Mitgliedschaft in einer anderen deutschen Anbauvereinigung wird auf Grundlage der Eigenerklärung und gegebenenfalls über behördliche Abgleichverfahren ausgeschlossen.
Nach positivem Bescheid erhalten Antragstellende eine schriftliche Aufnahmebestätigung in Cannanas sowie einen digitalen Mitgliedsausweis. Der Mitgliedsausweis ist die spätere Legitimation für die persönliche Abholung von Cannabis im Vereinssitz im Wilhelm-Stein-Weg 21 in Hamburg-Hummelsbüttel. Bei negativem Bescheid erhalten Antragstellende eine Begründung mit Hinweisen auf gegebenenfalls fehlende Voraussetzungen.
Welche Mindestmitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben?
Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt nach § 11 Absatz 5 KCanG drei Monate. Die Regelung gilt bundesweit für alle Anbauvereinigungen und kann durch eine Vereinssatzung nicht verkürzt werden. Hintergrund ist die gesetzgeberische Vorgabe, dass Anbauvereinigungen einen verbindlichen Vereinscharakter haben und nicht als kurzfristige Bezugsquelle dienen sollen.
In der Vereinssatzung der CSC Terp Foundation ist die Mindestmitgliedschaftsdauer entsprechend verankert. Während der drei Monate gelten alle gesetzlichen Mengen- und Altersgrenzen unverändert, ebenso die Beitragspflicht nach Satzung. Nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft setzt sich die Mitgliedschaft auf unbefristete Zeit fort, bis sie durch ordentliche Kündigung eines der beiden Beteiligten beendet wird.
Wer aus einer bestehenden Anbauvereinigung wechseln möchte, muss seine bisherige Mitgliedschaft zunächst fristgerecht kündigen, bevor er einen Antrag bei der CSC Terp Foundation stellen kann. Eine parallele Mitgliedschaft ist nach § 11 Absatz 4 Nummer 2 KCanG ausgeschlossen; ein Wechsel ist erst nach formaler Beendigung der alten Mitgliedschaft möglich.
Wie kann ich die Mitgliedschaft später beenden?
Eine Mitgliedschaft kann nach Ablauf der dreimonatigen Mindestmitgliedschaft durch schriftliche Kündigung beendet werden. Die genaue Kündigungsfrist und die zulässigen Kündigungstermine richten sich nach der Vereinssatzung; üblich sind Quartals- oder Halbjahresfristen. Die Kündigung kann ebenfalls über die Cannanas-App eingereicht und vom Vorstand bestätigt werden.
Mit Wirksamkeit der Kündigung enden die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten, einschließlich der Pflicht zur Beitragszahlung und des Anspruchs auf Abgabe von Cannabis. Bereits ausgehändigtes Cannabis bleibt rechtlich legaler Besitz der ehemaligen Mitglieder innerhalb der allgemeinen Mengengrenzen aus § 3 KCanG - also bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich.
Über die ordentliche Kündigung hinaus sieht die Vereinssatzung Regelungen zur außerordentlichen Beendigung der Mitgliedschaft vor - etwa bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben des KCanG, gegen die Vereinssatzung oder bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Vorstandsbeschluss. In allen Fällen werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht.
Dieser Beitrag dient der sachlichen Information nach §§ 11 ff. Konsumcannabisgesetz. Eine Aufnahme als Mitglied der CSC Terp Foundation e.V. setzt das Vorliegen aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen voraus, insbesondere ein Mindestalter von 21 Jahren, einen sechsmonatigen Wohnsitz in Deutschland und das Nicht-Bestehen einer anderen Vereinsmitgliedschaft. Weiterführende Informationen zur Vereinigung finden sich auf der Vereinsseite zur CSC Terp Foundation.