CSC Terpfoundation

- CSC Terp Foundation e.V.

Kiffen aufhören: Welche Wege und Hilfen es gibt

Vom Beratungsgespräch bis zur ambulanten Therapie: Welche Angebote es gibt, was die Leitlinie empfiehlt und wo der Einstieg in Hamburg kostenlos möglich ist.

Wer den eigenen Konsum beenden oder deutlich verringern möchte, steht vor der Frage, wo das anfängt. Verbreitet ist die Annahme, es gehe erst einmal allein und professionelle Hilfe komme später. Die Versorgungspraxis zeigt ein anderes Bild: Der Zugang zu Unterstützung ist niedrigschwelliger, als viele erwarten, und er steht unabhängig davon offen, ob bereits eine Diagnose vorliegt. Dieser Beitrag beschreibt die verfügbaren Wege, ordnet ein, was die Leitlinie zur Behandlung sagt, und nennt die Anlaufstellen.

Welche Wege stehen zur Verfügung?

Die Angebotslandschaft ist gestuft. Am Anfang steht in der Regel die Suchtberatung, die ohne Diagnose, ohne Überweisung und ohne Kosten zugänglich ist. Sie klärt die Situation und vermittelt bei Bedarf weiter.

Darauf folgen ambulante Behandlungsangebote, meist in Form strukturierter psychotherapeutischer Verfahren, sowie bei stärkerer Belastung teilstationäre und stationäre Angebote. Parallel dazu bestehen Selbsthilfegruppen und moderierte Online-Programme.

Der Zugang läuft dabei nicht zwingend über den Hausarzt. Beide Wege sind möglich, und welcher passt, hängt davon ab, ob körperliche Beschwerden, Medikation oder psychische Belastungen im Spiel sind. Welche Anzeichen für einen problematischen Verlauf sprechen, beschreibt der Beitrag zu den Anzeichen einer Cannabisabhängigkeit.

Was leistet eine Suchtberatungsstelle?

Ein Gespräch über die eigene Situation, ohne dass vorher eine Entscheidung getroffen sein muss. Häufig geht es zunächst darum, ob überhaupt ein Problem vorliegt, und genau dafür ist die Beratung zuständig.

Die Rahmenbedingungen sind dabei entscheidend für die Hemmschwelle: Die Beratung ist kostenlos, unterliegt der Schweigepflicht und ist auf Wunsch anonym möglich. Es entsteht keine Verpflichtung, den Konsum zu beenden, und auch Unentschiedenheit ist ein zulässiger Anlass.

Zum Leistungsumfang gehört außerdem die Vermittlung. Wenn sich im Gespräch ergibt, dass ein weitergehendes Angebot passt, übernimmt die Beratungsstelle den Kontakt und die organisatorischen Schritte. Die Hamburger Anlaufstellen nennt der Beitrag zur Cannabis-Beratung in Hamburg.

Was empfiehlt die Leitlinie zur Behandlung?

Die S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen" in der Fassung vom Dezember 2025, AWMF-Register 076-005, beschreibt strukturierte psychotherapeutische Verfahren als das Vorgehen mit der besten Evidenzlage. Dazu zählen unter anderem verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Ansätze und Verfahren zur Stärkung der Veränderungsmotivation.

Eine zugelassene medikamentöse Behandlung der cannabisbezogenen Störung selbst gibt es nicht. Ärztlich kann Medikation symptomorientiert erwogen werden, etwa bei ausgeprägten Schlafstörungen, was jedoch eine ärztliche Entscheidung im Einzelfall bleibt.

Erarbeitet wurde die Leitlinie federführend von der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, unter Beteiligung von 20 Fachgesellschaften und Verbänden.

Was leisten Selbsthilfe und Online-Angebote?

Selbsthilfegruppen bieten Austausch mit Menschen in vergleichbarer Situation und eine Struktur über längere Zeit. Sie ersetzen keine Behandlung, ergänzen sie aber und sind oft der Teil, der nach einer Behandlung weiterträgt.

Moderierte Online-Programme haben ihren Platz vor allem dort, wo eine persönliche Vorsprache schwerfällt. Für verlässliche Informationen und Angebote ist das Portal drugcom.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine geeignete Anlaufstelle.

Von Angeboten, die Erfolg versprechen und dafür Geld verlangen, ist Zurückhaltung angebracht. Die etablierte Versorgung in Deutschland ist an dieser Stelle kostenfrei zugänglich, und ein Beratungsgespräch kostet nichts.

Wann ist ärztliche Abklärung notwendig?

Bei bestehenden psychischen Erkrankungen, bei laufender Medikation, bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol oder anderen Substanzen sowie nach früheren Versuchen, die mit starken Beschwerden verbunden waren. In diesen Fällen gehört die Einschätzung an den Anfang.

Ebenfalls ärztlich zu besprechen ist eine laufende Therapie mit Medizinalcannabis, weil diese einer Erkrankung dient. Den Rahmen beschreibt der Beitrag zu medizinischem Cannabis in Hamburg.

Was beim Absetzen körperlich und psychisch zu erwarten ist, beschreiben die Beiträge zu den Symptomen des Entzugssyndroms und zur Dauer eines Cannabisentzugs. Dieser Beitrag enthält bewusst keinen Ablaufplan, weil das passende Vorgehen von Konsummuster, Vorerkrankungen und Lebenssituation abhängt.

Was hilft Angehörigen?

Eine eigene Beratung. Angehörige können sich unabhängig von der betroffenen Person beraten lassen, und die meisten Stellen bieten das ausdrücklich an, auch wenn die betroffene Person kein Gespräch wünscht.

Hilfreich im Kontakt sind konkrete Beobachtungen statt Bewertungen und der Verzicht auf Ultimaten. Druck erhöht in aller Regel den Widerstand, während ein offenes Gesprächsangebot die Tür offen hält.

Innerhalb einer Anbauvereinigung besteht zusätzlich der Präventionsauftrag nach § 23 KCanG. Die präventionsbeauftragte Person informiert und verweist an Fachstellen, behandelt jedoch nicht. Was das umfasst, beschreibt der Beitrag zur Suchtprävention nach § 23 KCanG. Für die Einordnung des eigenen Musters gibt es den Beitrag dazu, wie sich Cannabiskonsum einordnen lässt.


Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und stellt keine medizinische oder therapeutische Beratung dar. Er enthält bewusst keine Anleitung zum Absetzen und keine Empfehlung einzelner Mittel. Wer den Konsum verändern möchte, sollte das ärztlich abklären lassen, insbesondere bei bestehenden Erkrankungen, laufender Medikation oder gleichzeitigem Konsum anderer Substanzen. Bei starker psychischer Belastung ist ärztliche oder therapeutische Hilfe der richtige Weg.