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Cannabisentzug: Symptome und Verlauf des Entzugssyndroms

Das Cannabisentzugssyndrom ist als Diagnose anerkannt. Beschrieben werden Schlafstörungen, Reizbarkeit, Unruhe und verminderter Appetit nach dem Absetzen.

Lange galt Cannabis als Substanz ohne nennenswerte Entzugserscheinungen. Diese Einschätzung ist überholt. Das Cannabisentzugssyndrom ist heute als eigenständige Diagnose anerkannt und in den Klassifikationssystemen erfasst. Dieser Beitrag beschreibt, was darunter verstanden wird, welche Beschwerden auftreten, wie häufig das vorkommt und in welchen Situationen eine ärztliche Abklärung angebracht ist, bevor am Konsum etwas verändert wird.

Was ist das Cannabisentzugssyndrom?

Ein Muster aus körperlichen und psychischen Beschwerden, das auftreten kann, wenn regelmäßiger Konsum beendet oder deutlich reduziert wird. Systematisch beschrieben wurde es erstmals in den 1990er Jahren, in das DSM-5 aufgenommen wurde es 2013, und auch die ICD führt es als eigene Kategorie.

Für die Einordnung in Deutschland ist die S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen" maßgeblich, Fassung vom Dezember 2025, AWMF-Register 076-005. Sie führt Entzugssyndrome ausdrücklich als Teil der cannabisbezogenen Störungen auf, neben Missbrauch und Abhängigkeit.

Die biologische Grundlage ist die Anpassung des Endocannabinoid-Systems an die regelmäßige Zufuhr von außen. Fällt diese weg, braucht die Regulation Zeit, sich neu einzustellen. Die Grundlagen beschreibt der Beitrag dazu, wie Cannabis im Körper wirkt.

Welche Beschwerden werden beschrieben?

Am häufigsten genannt werden Schlafstörungen, Reizbarkeit bis hin zu erhöhter Gereiztheit im Umgang mit anderen, innere Unruhe, Ängstlichkeit, gedrückte Stimmung und ein verminderter Appetit. Hinzu kommt ein starkes Verlangen nach der Substanz.

Körperlich beschrieben werden unter anderem Kopfschmerzen, Schwitzen, Zittern, Bauchbeschwerden und Übelkeit. Diese Beschwerden treten seltener auf als die psychischen und fallen meist schwächer aus.

Eine Besonderheit betrifft den Schlaf. Schlafstörungen gelten als Kernsymptom und wirken zugleich als Verstärker: Wer schlecht schläft, ist tagsüber reizbarer und weniger belastbar. Der Zusammenhang zwischen Cannabis und Schlaf ist in einem eigenen Beitrag zu Cannabis und Schlaf beschrieben. Zu Konzentration und Merkfähigkeit gibt es den Beitrag zu Gedächtnis und Konzentration.

Wie häufig tritt ein Entzugssyndrom auf?

Eine 2017 in der Fachzeitschrift Substance Abuse and Rehabilitation veröffentlichte Übersichtsarbeit von Bonnet und Preuss kommt auf rund 47 Prozent. Diese Zahl bezieht sich auf Personen mit häufigem Konsum und auf klinisch bedeutsame Entzugserscheinungen.

Die Bezugsgröße ist dabei wichtig. Die Angabe gilt für die Gruppe mit häufigem Konsum und nicht für alle Personen mit Konsumerfahrung. Wer selten konsumiert, entwickelt in aller Regel kein Entzugssyndrom.

Für die Einordnung der Konsummuster gibt es einen eigenen Beitrag dazu, wie sich Cannabiskonsum einordnen lässt. Wie eine Abhängigkeit von einer Gewohnheit unterschieden wird, beschreibt der Beitrag zu den Anzeichen einer Cannabisabhängigkeit.

Wie gefährlich ist ein Cannabisentzug?

Nach der vorliegenden Fachliteratur besteht bei ansonsten gesunden Erwachsenen selten ein Risiko für schwere körperliche Komplikationen. Das unterscheidet ihn von Entzügen bei Alkohol oder bestimmten Beruhigungsmitteln, die ärztlich überwacht werden müssen.

Die psychische Belastung kann dennoch erheblich sein, und genau daran scheitern Versuche häufig. Unterschätzt wird meist die Kombination aus Schlafmangel, gedrückter Stimmung und dem Wegfall einer eingeübten Bewältigungsstrategie.

Anders ist die Lage bei bestehenden psychischen Erkrankungen, bei gleichzeitigem Konsum anderer Substanzen und bei laufender Medikation. In diesen Fällen ist eine ärztliche Einschätzung vor jeder Veränderung angebracht. Zum Zusammenwirken mit Alkohol gibt es den Beitrag zum Mischkonsum.

Wann ist ärztliche Abklärung angebracht?

Immer dann, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt: bestehende psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen oder eine Vorgeschichte mit psychotischen Episoden; regelmäßige Einnahme von Medikamenten; gleichzeitiger Konsum von Alkohol oder anderen Substanzen; langjähriger täglicher Konsum; sowie frühere Versuche, die mit starken Beschwerden verbunden waren.

Ebenfalls ärztlich abzuklären ist eine laufende Therapie mit Medizinalcannabis. Ein eigenständiges Absetzen ist dort keine Option, weil die Behandlung einer Erkrankung dient. Den rechtlichen Rahmen beschreibt der Beitrag zu medizinischem Cannabis in Hamburg.

Dieser Beitrag beschreibt bewusst keinen Ablaufplan und keine Anleitung zum Absetzen. Welches Vorgehen im Einzelfall passt, hängt von Konsummuster, Begleiterkrankungen und Lebenssituation ab und gehört fachlich besprochen.

Welche Unterstützung gibt es?

Die S3-Leitlinie beschreibt strukturierte psychotherapeutische Verfahren als das Vorgehen mit der besten Evidenzlage bei cannabisbezogenen Störungen. Eine Pharmakotherapie steht als eigenständige Behandlung nicht zur Verfügung, symptomorientiert kann Medikation jedoch ärztlich erwogen werden.

In Hamburg beginnt der Weg meist bei einer Suchtberatungsstelle. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym, sie setzt keine Diagnose voraus und verpflichtet zu nichts. Von dort erfolgt bei Bedarf die Weitervermittlung an ambulante oder stationäre Angebote. Die Anlaufstellen nennt der Beitrag zur Cannabis-Beratung in Hamburg.

Innerhalb einer Anbauvereinigung greift der Präventionsauftrag nach § 23 KCanG. Die präventionsbeauftragte Person informiert und verweist an Fachstellen, behandelt jedoch nicht. Die Aufgabenverteilung beschreibt der Beitrag zur Suchtprävention nach § 23 KCanG. Welche Angebote dabei im Einzelnen zur Verfügung stehen, beschreibt der Beitrag zu den Wegen und Hilfen beim Aufhören.


Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und stellt keine medizinische oder therapeutische Beratung dar. Er enthält bewusst keine Anleitung zum Absetzen. Wer den Konsum verändern möchte, sollte das ärztlich abklären lassen, insbesondere bei bestehenden Erkrankungen, laufender Medikation oder gleichzeitigem Konsum anderer Substanzen. Bei starker psychischer Belastung ist ärztliche oder therapeutische Hilfe der richtige Weg.