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Cannabis und Alkohol: Warum Mischkonsum die Risiken überproportional erhöht
Beide Substanzen wirken dämpfend und verstärken sich gegenseitig. Im Straßenverkehr greift bereits ab 0,2 Promille in Verbindung mit THC eine verschärfte Regelung.
Alkohol und Cannabis sind die beiden am weitesten verbreiteten psychoaktiven Substanzen in Deutschland, und sie werden häufig zusammen konsumiert. Die Risiken addieren sich dabei nicht einfach, sondern verstärken sich gegenseitig. Das schlägt sich sowohl in der Wirkung als auch in der Rechtslage nieder. Dieser Beitrag erklärt, warum die Kombination anders wirkt als beide Substanzen einzeln, welche gesetzlichen Regelungen greifen, welche Folgen im Straßenverkehr und beim Versicherungsschutz drohen und worauf im Alltag zu achten ist.
Warum verstärken sich beide Substanzen gegenseitig?
Beide wirken dämpfend auf das zentrale Nervensystem, greifen dabei aber an unterschiedlichen Stellen an. THC bindet an CB1-Rezeptoren des Endocannabinoid-Systems, Alkohol wirkt über andere Botenstoffsysteme. Die Effekte treffen sich jedoch bei denselben Funktionen: Aufmerksamkeit, Reaktionsgeschwindigkeit, Koordination und Urteilsvermögen.
Hinzu kommt ein pharmakologischer Aspekt. Alkohol kann die Aufnahme von THC ins Blut beeinflussen, sodass bei gleichzeitigem Konsum höhere Spitzenkonzentrationen erreicht werden können als bei Cannabis allein. Die Wirkung fällt dann stärker aus als erwartet, obwohl die konsumierte Menge unverändert ist.
Praktisch bedeutsam ist außerdem die eingeschränkte Selbsteinschätzung. Beide Substanzen mindern die Fähigkeit, den eigenen Zustand realistisch zu beurteilen. In Kombination verstärkt sich dieser Effekt, was Fehleinschätzungen begünstigt. Die Grundlagen der Cannabiswirkung beschreibt der Beitrag dazu, wie Cannabis im Körper wirkt.
Welche unerwünschten Wirkungen treten häufiger auf?
Bei Mischkonsum werden mehrere Effekte häufiger beschrieben als bei einer Substanz allein. Dazu zählen ausgeprägte Übelkeit bis zum Erbrechen, Schwindel und Kreislaufprobleme, Gleichgewichtsstörungen sowie Erinnerungslücken.
Auf der psychischen Seite treten Unruhe, Angst und Panikgefühle häufiger auf. Der Mischkonsum gilt in der Fachliteratur als einer der Faktoren, die unerwünscht starke Verläufe begünstigen, neben hohem Wirkstoffgehalt, ungewohnter Menge und belastender Ausgangsstimmung. Die möglichen Nebenwirkungen fasst der Beitrag zu den Nebenwirkungen von Cannabis zusammen.
Verschärfend wirkt die unterschiedliche Kinetik. Alkohol wird über die Zeit relativ gleichmäßig abgebaut, die Cannabiswirkung verläuft je nach Aufnahmeweg anders. Bei oraler Aufnahme setzt sie verzögert ein, sodass die Wirkung mitunter erst dann eintritt, wenn bereits erheblich Alkohol im Spiel ist. Die Unterschiede zwischen den Aufnahmewegen beschreibt der Beitrag zu den Konsumformen und ihren Risiken.
Was gilt im Straßenverkehr?
Hier greift eine ausdrückliche Verschärfung. Nach § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz liegt bereits dann eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn zusätzlich zu einem THC-Wert ab 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum eine Alkoholkonzentration von 0,2 Promille im Blut oder in der Atemluft festgestellt wird.
Das ist ein deutlich strengerer Maßstab als bei Alkohol allein, wo für die meisten Fahrenden eine Grenze von 0,5 Promille gilt. In Kombination mit Cannabis sinkt die Schwelle also auf weniger als die Hälfte. Praktisch bedeutet das, dass bereits ein einzelnes alkoholisches Getränk in Verbindung mit nachweisbarem THC den Tatbestand erfüllen kann.
Hinzu kommt die strafrechtliche Ebene. Mischkonsum erhöht die Wahrscheinlichkeit von Ausfallerscheinungen, und genau diese sind neben dem Blutwert das entscheidende Kriterium für die Annahme einer Fahruntüchtigkeit nach § 316 Strafgesetzbuch. Die Einzelheiten beschreibt der Beitrag zum THC-Grenzwert nach § 24a StVG.
Welche Folgen hat Mischkonsum für den Versicherungsschutz?
Erhebliche. Versicherungsrechtlich zählt nicht der Bußgeldgrenzwert, sondern die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit, also die Kombination aus nachgewiesenem Substanzeinfluss und Ausfallerscheinungen oder Fahrfehlern. Mischkonsum begünstigt beides und macht die Annahme einer Fahruntüchtigkeit damit wahrscheinlicher.
Die Folgen unterscheiden sich nach Versicherungsart. Die Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden der geschädigten Person, kann die verursachende Person aber in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung kann Leistungen bei grober Fahrlässigkeit kürzen, je nach Verschuldensgrad bis zur vollständigen Versagung und ohne betragsmäßige Obergrenze.
Besonders relevant ist eine Klausel, die vielen nicht bewusst ist. Viele Kaskoverträge enthalten einen Verzicht auf die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit, nehmen den Konsum von Rauschmitteln davon aber typischerweise aus. Die Einzelheiten fasst der Beitrag zu Cannabis und Versicherungsschutz zusammen.
Was gilt am Arbeitsplatz und bei bestehenden Erkrankungen?
Im Betrieb gilt unabhängig von der Substanz, dass sich Beschäftigte nicht in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden. Diese Vorgabe aus dem Arbeitsschutz greift bei Mischkonsum eher, weil die Beeinträchtigung stärker ausfällt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen beschreibt der Beitrag zu Cannabis am Arbeitsplatz.
Bei bestehenden Erkrankungen ist zusätzliche Vorsicht angebracht. Beide Substanzen belasten den Kreislauf, und beide werden über die Leber abgebaut. Bei Herz-Kreislauf-Vorerkrankungen, Lebererkrankungen und laufender Medikation sollte die Kombination ärztlich besprochen werden.
Besonders gilt das bei Medikamenten, die ebenfalls dämpfend wirken oder über dieselben Leberenzyme abgebaut werden. Die Zusammenhänge beschreibt der Beitrag zu Wechselwirkungen zwischen Cannabis und Medikamenten.
Was folgt daraus praktisch?
Drei Punkte. Die Wirkung der Kombination ist schwerer einzuschätzen als bei einer Substanz allein, weil sich die Effekte verstärken und die Selbsteinschätzung zusätzlich leidet. Die rechtlichen Schwellen liegen bei Mischkonsum deutlich niedriger. Und der Versicherungsschutz ist bei Mischkonsum stärker gefährdet als bei Cannabis allein.
Wer beides kombiniert, sollte die Fahrzeugnutzung für diesen Tag von vornherein ausschließen und nicht von der eigenen Einschätzung abhängig machen. Der Hamburger Verkehrsverbund bietet in den meisten Stadtteilen eine alltagstaugliche Alternative; die Anbindung des Vereinssitzes beschreibt der Beitrag zur Anbauvereinigung in Hummelsbüttel.
Wer bei sich ein Muster bemerkt, das über gelegentliche Kombination hinausgeht, findet in Hamburg kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratungsangebote. Sie stehen ausdrücklich auch Menschen offen, die ihr Verhalten lediglich überprüfen möchten. Die Anlaufstellen nennt der Beitrag zu den Beratungsstellen in Hamburg.
Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und stellt keine medizinische oder Rechtsberatung dar. Die beschriebenen Wechselwirkungen beschreiben allgemeine Zusammenhänge und variieren individuell erheblich. Versicherungsbedingungen unterscheiden sich zwischen Anbietern und Tarifen; maßgeblich sind die individuell vereinbarten Bedingungen. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an eine ärztliche Praxis, bei akuten Notfällen an den Rettungsdienst unter 112.