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Cannabis in Schwangerschaft und Stillzeit: Was die Datenlage zeigt

THC gelangt über die Plazenta zum ungeborenen Kind und in die Muttermilch. Fachstellen raten in Schwangerschaft und Stillzeit einheitlich zum Verzicht.

Schwangerschaft und Stillzeit sind die Lebensphasen, in denen Fachstellen am deutlichsten zum Verzicht auf Cannabis raten. Die Gründe dafür liegen in der Biologie: THC ist fettlöslich und erreicht sowohl das ungeborene Kind als auch die Muttermilch. Dieser Beitrag beschreibt, was dazu bekannt ist, welche Risiken Untersuchungen beschreiben, wie belastbar diese Befunde sind, was in der Stillzeit gilt und wo es Unterstützung gibt, wenn ein Verzicht schwerfällt.

Wie gelangt THC zum Kind?

Über die Plazenta. THC ist fettlöslich und passiert die Zellmembranen, sodass eine Belastung des Fötus möglich ist. Die Konzentration beim Kind liegt nach der vorliegenden Literatur in der Regel niedriger als bei der schwangeren Person; bei wiederholter Zufuhr steigen die Werte in Tierversuchen jedoch deutlich an.

Bedeutsam ist dabei ein Punkt aus der Entwicklungsbiologie: Das Endocannabinoid-System ist bereits früh in der vorgeburtlichen Entwicklung aktiv und an Wachstumsprozessen beteiligt, unter anderem an der Bildung und Vernetzung von Nervenzellen. Eingriffe in dieses System treffen damit auf ein System, das gerade seine Aufgaben erfüllt. Die Grundlagen beschreibt der Beitrag dazu, wie Cannabis im Körper wirkt.

Diskutiert wird außerdem eine Wirkung auf die Plazenta selbst. Es gibt Hinweise darauf, dass ihre Funktion beeinträchtigt werden kann, sodass die Versorgung mit Sauerstoff und Nährstoffen leidet.

Welche Risiken beschreiben Untersuchungen?

Am häufigsten genannt werden 3 Zusammenhänge: ein erhöhtes Risiko für Frühgeburt, ein niedrigeres Geburtsgewicht und ein vermindertes Wachstum im Verhältnis zum Schwangerschaftsalter. Beschrieben werden außerdem häufigere Aufenthalte auf der Neugeborenenstation.

Für die werdende Mutter werden ebenfalls Risiken diskutiert, darunter Bluthochdruck und Komplikationen im Zusammenhang mit der Plazenta. Zu Langzeitfolgen für das Kind liegen Hinweise auf Auffälligkeiten bei Aufmerksamkeit und Verhalten vor, belastbare Langzeitstudien stehen in Teilen noch aus.

Ob das Risiko für Totgeburten erhöht ist, gilt als nicht geklärt. Einzelne Untersuchungen fanden Hinweise darauf, andere konnten den Zusammenhang nicht bestätigen.

Wie belastbar ist die Datenlage?

Belastbar genug für eine klare Empfehlung, aber mit bekannten Einschränkungen. Das größte methodische Problem ist der Mischkonsum: Wer in der Schwangerschaft Cannabis konsumiert, raucht häufiger auch Tabak oder trinkt Alkohol. Beides wirkt für sich genommen auf Geburtsgewicht und Schwangerschaftsverlauf, was die Zuordnung erschwert.

Deshalb finden sich in der Literatur auch abweichende Befunde. Eine Auswertung nach Konsumhäufigkeit ergab bei weniger als wöchentlichem Konsum kein erhöhtes Risiko für ein Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm, während sich bei mindestens wöchentlichem Konsum ein Zusammenhang zeigte. Eine weitere Untersuchung führte die beobachteten Nachteile überwiegend auf den beigemischten Tabak zurück.

Die Fachstellen ziehen daraus eine einheitliche Linie: Weil eine unbedenkliche Menge nicht bekannt ist und die möglichen Folgen das Kind betreffen, wird zum vollständigen Verzicht geraten, einschließlich des Vermeidens von Passivrauch.

Was gilt in der Stillzeit?

THC geht in die Muttermilch über. Eine suchtmedizinische Fachquelle nennt dabei eine etwa 8-fach höhere Konzentration in der Muttermilch im Vergleich zum Blutspiegel der stillenden Person. Hinzu kommt, dass THC fettlöslich ist und länger im Körper verbleibt als etwa Nikotin oder Alkohol, sodass sich ein zeitlicher Abstand zum Stillen schlecht planen lässt.

Beschrieben werden Hinweise auf eine verzögerte motorische Entwicklung bei regelmäßig exponierten Säuglingen. Einzelne Untersuchungen berichten außerdem von Veränderungen in der Zusammensetzung der Muttermilch. Die Befunde sind in Teilen uneinheitlich, und Langzeitdaten fehlen.

Unabhängig davon gilt der allgemeine Schutz des Kindes vor Zugriff und vor Rauch. Was bei der Aufbewahrung zu beachten ist, beschreibt der Beitrag zur Aufbewahrung zu Hause, und was im Notfall zu tun ist, der Beitrag zu den Sofortmaßnahmen bei Kindern.

Was gilt für medizinisches Cannabis und für CBD?

Schwangerschaft und Stillzeit gelten in der Fachliteratur grundsätzlich als Gegenanzeige für eine Anwendung von Medizinalcannabis. Bestehende Therapien gehören deshalb frühzeitig mit der behandelnden Praxis besprochen, damit Alternativen geprüft werden können. Den rechtlichen Rahmen beschreibt der Beitrag zu medizinischem Cannabis in Hamburg.

Für CBD liegen keine gesicherten Daten zur Unbedenklichkeit in Schwangerschaft und Stillzeit vor. Auch hier raten Fachstellen zur Zurückhaltung. Die Unterschiede beider Stoffe beschreibt der Beitrag zu THC und CBD.

Bei Beschwerden wie Übelkeit, Schlafproblemen oder Anspannung ist die gynäkologische Praxis oder die Hebamme die richtige Anlaufstelle, weil dort geprüft werden kann, welche Mittel in dieser Situation vertretbar sind.

Wo gibt es Unterstützung?

Wenn ein Verzicht schwerfällt, ist das kein persönliches Versagen. Cannabis erfüllt für viele Menschen eine Funktion, etwa im Umgang mit Stress, Ängsten oder Schlafproblemen, und diese Funktion verschwindet nicht dadurch, dass eine Schwangerschaft beginnt. Genau dafür gibt es Unterstützung.

In Hamburg beraten die Suchtberatungsstellen kostenlos und auf Wunsch anonym, ohne dass eine Diagnose vorliegen muss. Hinzu kommen die gynäkologische Praxis und die Hebamme, die auch bei diesem Thema der Schweigepflicht unterliegen. Die Anlaufstellen nennt der Beitrag zur Cannabis-Beratung in Hamburg.

Für Mitglieder einer Anbauvereinigung gilt zusätzlich der gesetzliche Präventionsauftrag. Nach § 23 KCanG hält jede Vereinigung ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vor und bestellt eine präventionsbeauftragte Person, die über Risiken informiert und an Fachstellen verweist. Eine Vereinigung ersetzt dabei keine Beratung und keine ärztliche Begleitung; die Aufgabenverteilung beschreibt der Beitrag zur Suchtprävention nach § 23 KCanG.


Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und stellt keine medizinische Beratung dar. Die genannten Zusammenhänge beruhen auf öffentlich zugänglichen Darstellungen der Fachliteratur; einzelne Befunde sind uneinheitlich, und Langzeitdaten fehlen in Teilen. Für Fragen in Schwangerschaft und Stillzeit sind die gynäkologische Praxis, die Hebamme oder die behandelnde ärztliche Praxis zuständig.