
27.08.2026 - CSC Terp Foundation e.V.
Wenn ein Kind Cannabis aufgenommen hat: Sofortmaßnahmen und Notrufnummern
Bei Verdacht auf Aufnahme sofort handeln: Bei Bewusstlosigkeit oder Krämpfen die 112, sonst der Giftnotruf Nord unter 0551 19240. Kein Erbrechen auslösen, keine Milch geben.
Kinder nehmen Dinge in den Mund, und was in Reichweite liegt, wird ausprobiert. Cannabis und insbesondere essbare Zubereitungen bilden dabei keine Ausnahme. Wegen des geringen Körpergewichts kann bereits eine kleine Menge erhebliche Wirkungen entfalten. Dieser Beitrag beschreibt, was im Verdachtsfall unverzüglich zu tun ist, welche Notrufnummern für Hamburg gelten, welche Anzeichen auf eine Aufnahme hindeuten und wie sich das Risiko im Alltag senken lässt.
Was ist im Verdachtsfall sofort zu tun?
Zuerst die Einschätzung der Lage. Zeigt das Kind lebensbedrohliche Anzeichen wie Bewusstlosigkeit, Krampfanfälle oder Atemstörungen, ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen. In diesem Fall wird nicht abgewartet und nicht recherchiert.
Ist das Kind ansprechbar und zeigt keine schweren Symptome, ist der Giftnotruf die richtige erste Adresse. Für Hamburg ist das Giftinformationszentrum-Nord in Göttingen zuständig, das auch für Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein arbeitet. Die Rufnummer lautet 0551 19240 und ist rund um die Uhr besetzt. Dort erfolgt eine fachliche Einschätzung und die Beratung zum weiteren Vorgehen.
Parallel dazu sollte die Quelle gesichert werden, damit das Kind nicht weiter aufnimmt. Reste und Verpackung sollten aufbewahrt und zu einer ärztlichen Vorstellung mitgenommen werden, weil sie die Identifizierung und die Einschätzung der Menge erleichtern.
Was sollte auf keinen Fall getan werden?
Kein Erbrechen auslösen. Das gilt bei Vergiftungsverdacht bei Kindern generell und wird von den Fachstellen für Kindersicherheit ausdrücklich betont. Ein selbst herbeigeführtes Erbrechen kann zusätzliche Risiken schaffen, insbesondere wenn das Kind bereits beeinträchtigt ist.
Keine Milch geben. Auch das ist eine allgemeine Regel bei Vergiftungen: Bei vielen Substanzen begünstigt Milch die Aufnahme in den Körper und kann die Wirkung verstärken statt abzumildern. Sofern die Beratungsstelle nichts anderes anweist, kann dem Kind stilles Wasser, Tee oder Saft angeboten werden, ausdrücklich kein Mineralwasser mit Kohlensäure.
Nicht abwarten und nicht recherchieren. Bei Verdacht auf eine Aufnahme ist die telefonische Beratung schneller und verlässlicher als jede Suche im Netz. Die Fachstellen sind genau dafür eingerichtet, auch für Fälle, in denen sich der Verdacht am Ende nicht bestätigt.
Welche Anzeichen deuten auf eine Aufnahme hin?
Bei Kindern stehen neurologische Auffälligkeiten im Vordergrund. Beschrieben werden unter anderem ausgeprägte Müdigkeit bis zur Teilnahmslosigkeit, ein unsicherer Gang und Bewegungsstörungen, Verwirrtheit oder Desorientierung, ungewöhnliches Verhalten sowie Übelkeit und Erbrechen.
Als Warnzeichen für einen schweren Verlauf gelten Bewusstseinsstörungen, Krampfanfälle und Atemstörungen. In diesen Fällen ist der Notruf 112 unverzüglich zu wählen. Auch bei zunächst milder Symptomatik kann sich der Zustand verändern, weshalb eine Beobachtung und die fachliche Einschätzung wichtig bleiben.
Der zeitliche Verlauf hängt vom Aufnahmeweg ab. Nach dem Verschlucken kann bis zum Wirkungseintritt einige Zeit vergehen, was dazu führt, dass die Aufnahme zunächst unbemerkt bleibt. Essbare Zubereitungen sind dabei besonders problematisch, weil sie leicht in größerer Menge aufgenommen werden und wie Süßigkeiten wirken können.
Welche Angaben sind für den Notruf wichtig?
Hilfreich sind fünf Angaben. Wer ist betroffen, also Alter und ungefähres Körpergewicht des Kindes. Was wurde aufgenommen, möglichst genau bezeichnet. Wann ist es passiert. Wie ist es passiert, also verschluckt, eingeatmet oder über die Haut. Und welche Symptome bestehen aktuell.
Für Rückfragen sollte zudem eine Telefonnummer angegeben werden. Bei essbaren Zubereitungen ist relevant, welche weiteren Zutaten enthalten waren, weil davon zusätzliche Risiken ausgehen können. Bei Produkten mit Herstellerangaben helfen Verpackung und Etikett.
Für Eltern nützlich ist die kostenlose App zu Vergiftungsunfällen bei Kindern, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung mitentwickelt wurde und Hinweise zur Ersten Hilfe enthält. Sie ersetzt den Notruf nicht, kann aber im Vorfeld Orientierung geben. Sinnvoll ist außerdem, die Nummer des Giftnotrufs neben der 112 im Telefon zu speichern.
Warum ist eine offene Angabe entscheidend?
Weil sie die Behandlung beschleunigt. Die Symptomatik einer Cannabisaufnahme kann auch zu anderen Ursachen passen, etwa zu neurologischen Erkrankungen oder anderen Vergiftungen. Ohne Hinweis auf die tatsächliche Ursache wird zunächst breit gesucht, was Zeit kostet und für das Kind zusätzliche Untersuchungen bedeutet.
Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Der Besitz von Cannabis ist für volljährige Personen innerhalb der Mengengrenzen des § 3 KCanG legal; insoweit besteht kein Anlass, die Ursache zu verschweigen. Im Vordergrund steht die Versorgung des Kindes.
Die Sorge vor Konsequenzen ist nachvollziehbar, führt aber zu einer schlechteren Versorgung. Wer offen sagt, was aufgenommen wurde, ermöglicht die gezielte Behandlung und Überwachung. Zu den familienrechtlichen Maßstäben informiert der Beitrag zu Cannabis und Elternschaft.
Wie lässt sich das Risiko im Alltag senken?
Die wirksamste Maßnahme ist die sichere Aufbewahrung, die das Gesetz ohnehin verlangt. Cannabis, essbare Zubereitungen, Reste und Abfälle gehören in verschlossene Behältnisse an einen Ort, den Kinder nicht erreichen. Erhöhte Ablagen genügen nicht, weil Kinder klettern und Verpackungen öffnen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen essbare Zubereitungen, weil sie optisch nicht als problematisch erkennbar sind. Sie sollten getrennt von Lebensmitteln und niemals in Lebensmittelverpackungen aufbewahrt werden. Anbauvereinigungen geben Cannabis nach § 22 KCanG in neutraler, kindergesicherter Verpackung ab; diese sollte nicht ohne Grund gegen ein offenes Behältnis getauscht werden.
Hinzu kommen die gesetzlichen Vorgaben zum Konsum. Nach § 5 Absatz 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten, auch in der eigenen Wohnung. Die vollständigen Anforderungen an die Aufbewahrung beschreibt der Beitrag zur Aufbewahrung zu Hause; zum gesetzlichen Jugendschutz informiert der Beitrag zum Jugendschutz nach KCanG.
Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und stellt keine medizinische Beratung dar. Er ersetzt in keinem Fall den Notruf oder eine ärztliche Untersuchung. Bei lebensbedrohlichen Anzeichen wie Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen oder Atemstörungen ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen. Für Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der Giftnotruf des Giftinformationszentrums-Nord unter 0551 19240 rund um die Uhr erreichbar. Angaben zu Notrufnummern geben den recherchierten Stand wieder.