06.08.2026 - CSC Terp Foundation e.V.

THC und CBD: Was die beiden Cannabinoide unterscheidet

THC ist der berauschend wirkende Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, CBD wirkt nicht berauschend. Das KCanG knüpft mehrere Regelungen ausdrücklich an den THC-Gehalt.

THC und CBD sind die beiden bekanntesten Inhaltsstoffe der Cannabispflanze. Sie werden im Alltag häufig in einem Atemzug genannt, unterscheiden sich in ihrer Wirkung und in ihrer rechtlichen Behandlung aber grundlegend. Für Mitglieder einer Anbauvereinigung ist die Unterscheidung praktisch relevant, weil das Konsumcannabisgesetz mehrere Regelungen ausdrücklich an den THC-Gehalt knüpft und weil beide Werte auf jeder Verpackung ausgewiesen sein müssen. Dieser Beitrag erklärt, was Cannabinoide sind, wie sich THC und CBD unterscheiden, welche Rolle der THC-Gehalt im Gesetz spielt und wie die Pflichtangaben zu lesen sind.

Was sind Cannabinoide?

Cannabinoide sind eine Gruppe chemisch verwandter Wirkstoffe, die in der Cannabispflanze vorkommen. Wissenschaftlich beschrieben sind mehr als hundert verschiedene Verbindungen dieser Gruppe, von denen die meisten nur in sehr geringen Mengen auftreten. Die beiden mengenmäßig bedeutendsten sind Tetrahydrocannabinol, abgekürzt THC, und Cannabidiol, abgekürzt CBD.

Cannabinoide wirken im menschlichen Körper über das sogenannte Endocannabinoid-System, ein körpereigenes Signalsystem mit Rezeptoren, die vor allem im Nervensystem und im Immunsystem vorkommen. Der Körper produziert selbst Botenstoffe, die an diese Rezeptoren andocken; pflanzliche Cannabinoide greifen in dieses System ein und beeinflussen dadurch verschiedene Körperfunktionen.

Neben den Cannabinoiden enthält die Pflanze weitere Stoffgruppen, darunter Terpene, die für Geruch und Aroma verantwortlich sind. Für die rechtliche Bewertung nach dem Konsumcannabisgesetz sind allerdings ausschließlich die Cannabinoide relevant, und dort vor allem der THC-Gehalt.

Was ist THC und wie wirkt es?

THC, ausgeschrieben Delta-9-Tetrahydrocannabinol, ist der berauschend wirkende Hauptwirkstoff der Cannabispflanze. Es bindet an bestimmte Rezeptoren des Endocannabinoid-Systems im zentralen Nervensystem und löst dadurch die psychoaktive Wirkung aus, die Cannabis von nicht berauschenden Pflanzenstoffen unterscheidet.

Weil THC auf das Nervensystem wirkt, beeinflusst es Funktionen, die für den Alltag erheblich sind: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit, Koordination, Zeitwahrnehmung und Gedächtnisleistung. Genau daraus ergeben sich die gesetzlichen Einschränkungen im Straßenverkehr und die besonderen Schutzregeln für jüngere Erwachsene. Wie lange diese Beeinträchtigungen anhalten, beschreibt der Beitrag zur Verkehrssicherheit nach Cannabis-Konsum.

Der THC-Gehalt einer Blüte wird in Prozent des Trockengewichts angegeben und schwankt je nach Sorte und Anbaubedingungen erheblich. Ein höherer THC-Gehalt bedeutet eine stärkere psychoaktive Wirkung bei gleicher Menge und geht nach dem wissenschaftlichen Diskussionsstand mit einem höheren Risiko unerwünschter Wirkungen einher, insbesondere bei jüngeren Konsumierenden. Die Zusammenhänge ordnet der Beitrag zu Cannabis und psychischer Gesundheit ein.

Was ist CBD und wie unterscheidet es sich?

CBD, ausgeschrieben Cannabidiol, ist das zweite mengenmäßig bedeutende Cannabinoid und wirkt nicht berauschend. Es greift ebenfalls in das Endocannabinoid-System ein, allerdings auf anderem Weg als THC und ohne die für THC typische psychoaktive Wirkung auszulösen.

Der entscheidende Unterschied liegt damit in der Psychoaktivität: THC verändert Wahrnehmung und Bewusstseinszustand, CBD nicht. Aus diesem Grund knüpft das Konsumcannabisgesetz seine Grenzwerte ausschließlich an den THC-Gehalt, nicht an den CBD-Gehalt. Auch der Grenzwert im Straßenverkehr nach § 24a Straßenverkehrsgesetz bezieht sich allein auf THC im Blutserum.

Zu CBD wird in der Forschung eine Reihe möglicher Effekte diskutiert, ohne dass daraus allgemeingültige Aussagen abgeleitet werden können. Wichtig ist ein praktischer Punkt: CBD kann den Abbau bestimmter Medikamente in der Leber beeinflussen und dadurch Wechselwirkungen auslösen. Wer regelmäßig Arzneimittel einnimmt, sollte das mit einer ärztlichen Praxis oder einer Apotheke besprechen. Ausführlich behandelt das der Beitrag zu Wechselwirkungen zwischen Cannabis und Medikamenten.

Welche Rolle spielt der THC-Gehalt im KCanG?

Das Konsumcannabisgesetz knüpft an mehreren Stellen ausdrücklich an den THC-Gehalt an. Die praktisch wichtigste Regelung steht in § 19 Absatz 2 KCanG: Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren darf das von einer Anbauvereinigung abgegebene Cannabis höchstens 10 Prozent THC enthalten. Zusätzlich ist für diese Altersgruppe die Monatsmenge auf 30 Gramm begrenzt statt der regulären 50 Gramm.

Die Kombination aus Mengen- und Wirkstoffgrenze ist kein Zufall. Der Gesetzgeber adressiert damit gezielt den als besonders risikobehaftet geltenden hochpotenten Konsum in einer Lebensphase, in der die Hirnreifung noch nicht abgeschlossen ist. Bei der CSC Terp Foundation e.V. kommt diese Sonderregelung nicht zur Anwendung, weil die Vereinigung satzungsgemäß ausschließlich Personen ab dem vollendeten 21. Lebensjahr aufnimmt. Die Hintergründe fasst der Beitrag zu den Höchstabgabemengen nach § 19 KCanG zusammen.

Eine zweite Anknüpfung betrifft den Straßenverkehr. Seit dem 22. August 2024 gilt nach § 24a StVG ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum; für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Verbot. Maßgeblich ist dabei der aktive THC-Wert, nicht die länger nachweisbaren Abbauprodukte. Die Einzelheiten beschreibt der Beitrag zum THC-Grenzwert nach § 24a StVG.

Wie ist CBD rechtlich einzuordnen?

CBD wird vom Konsumcannabisgesetz nicht in derselben Weise erfasst wie THC, weil es nicht berauschend wirkt. Die rechtliche Behandlung von CBD-Produkten richtet sich nicht nach dem KCanG, sondern nach dem jeweiligen Produktrecht, etwa dem Arzneimittel-, Lebensmittel- oder Kosmetikrecht. Das führt zu einer uneinheitlichen und in Teilen umstrittenen Rechtslage.

Entscheidend ist dabei regelmäßig der Restgehalt an THC. Produkte aus Nutzhanf müssen sehr niedrige THC-Werte einhalten, um nicht als Cannabis im Sinne der einschlägigen Vorschriften zu gelten. Übersteigt der THC-Gehalt diese Schwellen, greifen die allgemeinen Regeln wieder. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Die Zulässigkeit eines konkreten CBD-Produkts hängt von dessen Zusammensetzung und Einstufung ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Für Anbauvereinigungen ist diese Abgrenzung nachrangig, weil sie ausschließlich Cannabis und Vermehrungsmaterial nach den Vorgaben des KCanG an ihre Mitglieder abgeben. Der Handel mit CBD-Produkten gehört nicht zum zulässigen Vereinszweck nach § 11 KCanG und ist einer Anbauvereinigung damit verwehrt.

Welche Angaben stehen auf der Verpackung?

Anbauvereinigungen müssen Cannabis nach § 22 KCanG in neutraler, kindergesicherter Verpackung abgeben und jeder Einheit einen Informationszettel beilegen. Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem das Erntedatum, die Sorte, der THC-Gehalt, der CBD-Gehalt, das Gewicht und das Verfallsdatum sowie Warnhinweise zu Gesundheitsrisiken und Hinweise auf Beratungsangebote.

Mitglieder erhalten damit für jede Abgabe konkrete Werte zu beiden Cannabinoiden. Diese Angaben dienen der Information und dem Gesundheitsschutz, nicht der Bewerbung: Die Verpackung darf nach § 22 KCanG keine werblichen Elemente, keine Markenzeichen und keine Wirkungsbeschreibungen enthalten. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schutz- und Informationsverpackung.

Aus demselben Grund erscheinen THC- und CBD-Werte nicht in der öffentlichen Kommunikation einer Anbauvereinigung. Das Werbeverbot nach § 6 KCanG schließt die öffentliche Darstellung von Sorten, Wirkstoffgehalten und Preisen aus; die Hamburger Aufsichtsbehörde bezieht diese Vorgabe ausdrücklich auch auf Internetauftritte. Die Angaben erhalten Mitglieder deshalb erst mit der Abgabe selbst.


Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und stellt keine medizinische Beratung dar. Aussagen zu Wirkungen einzelner Cannabinoide beschreiben den allgemeinen wissenschaftlichen Diskussionsstand und lassen keine Rückschlüsse auf individuelle Verläufe zu. Bei Fragen zur eigenen Gesundheit oder zu bestehenden Medikationen wenden Sie sich an eine ärztliche Praxis oder eine Apotheke. Weitere Informationen zur CSC Terp Foundation e.V. finden sich auf der Vereinsseite.