27.08.2026 - CSC Terp Foundation e.V.

Cannabis in besonderen Berufsgruppen: Wo strengere Regeln gelten

Für Soldatinnen und Soldaten gilt ein Verbot auch in der Freizeit. Für Beamtinnen und Beamte ist legaler Konsum außerhalb des Dienstes dagegen grundsätzlich kein Dienstvergehen mehr.

Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten für alle Beschäftigten gleichermaßen. Für einzelne Berufsgruppen kommen jedoch besondere Anforderungen hinzu, die sich aus Dienstrecht, Sicherheitsanforderungen oder der Art der Tätigkeit ergeben. Die Unterschiede sind dabei erheblich und für Betroffene nicht immer offensichtlich. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage für Soldatinnen und Soldaten, für Beamtinnen und Beamte, für Tätigkeiten mit besonderer Sicherheitsrelevanz sowie für Bewerbungssituationen.

Warum gelten für manche Berufe strengere Regeln?

Der Grund liegt in besonderen Pflichtenstellungen, die über den allgemeinen Arbeitsvertrag hinausgehen. Bei Soldatinnen und Soldaten ergeben sie sich aus dem Soldatengesetz, bei Beamtinnen und Beamten aus dem Dienstrecht mit seinen Wohlverhaltens-, Gesundheits- und Dienstleistungspflichten.

Hinzu kommt bei einzelnen Tätigkeiten die Sicherheitsrelevanz. Wer Waffen führt, Fahrzeuge im Dienst bewegt, Maschinen bedient oder Verantwortung für Leib und Leben anderer trägt, unterliegt strengeren Anforderungen an die Einsatzfähigkeit. Diese Anforderungen bestanden vor der Reform und sind durch sie nicht entfallen.

Die allgemeine Ausgangslage bleibt allerdings auch hier maßgeblich. Der Konsum während der Arbeitszeit und die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sind unabhängig von der Berufsgruppe problematisch; die Grundregeln beschreibt der Beitrag zu Cannabis am Arbeitsplatz.

Was gilt für Soldatinnen und Soldaten?

Hier besteht die strengste Regelung. Für aktive Soldatinnen und Soldaten gilt ein Verbot, das auch die Freizeit erfasst. Grundlage sind die Beschränkungen aus dem Soldatengesetz, die durch die Teillegalisierung ausdrücklich unberührt bleiben. Hinzu kommt § 5 Absatz 3 KCanG, der den Konsum in militärischen Bereichen der Bundeswehr untersagt.

Die möglichen Folgen sind erheblich. Nach Darstellung des Deutschen BundeswehrVerbands führt Cannabiskonsum innerhalb der ersten vier Dienstjahre grundsätzlich zur fristlosen Entlassung nach § 55 Absatz 5 Soldatengesetz; später kommen regelmäßig ein Beförderungsverbot oder eine Dienstgradherabsetzung in Betracht. Nach Darstellung des dbb erstreckt sich das Verbot im militärischen Bereich auch auf CBD.

Zu unterscheiden sind davon die Beamtinnen und Beamten sowie die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr. Für sie gilt nach einem Erlass des Verteidigungsministeriums vom 17. Juli 2024, dass der außerdienstliche Konsum grundsätzlich legal ist. Die Bundesregierung hat zudem mitgeteilt, dass sie keine beamtenrechtliche Grundlage für ein entsprechendes Verbot schaffen will.

Was gilt für Beamtinnen und Beamte?

Die Rechtslage hat sich hier durch die Reform verändert. Vor April 2024 stellten Erwerb, Besitz und Konsum außerhalb des Dienstes regelmäßig eine Straftat und damit zugleich einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht dar. Nach der neuen Rechtslage entfällt dieser Anknüpfungspunkt, soweit sich der Konsum im Rahmen des nach dem KCanG Erlaubten bewegt.

Der Behörden Spiegel formuliert das für den Polizeivollzugsdienst so, dass Konsum in der Freizeit nicht mehr grundsätzlich ein Dienstpflichtvergehen darstellt. Problematisch wird es, wenn Beamtinnen und Beamte unter Wirkung zum Dienst erscheinen.

Unberührt bleibt die Befugnis des Dienstherrn, den Konsum während der Dienstzeit und im Dienstbereich zu reglementieren. Ebenso bestehen die Pflichten zur Gesunderhaltung und zur vollen Dienstleistungsfähigkeit fort. Nach Darstellung des dbb kann zudem eine dienstrechtliche Pflicht bestehen, auf Aufforderung an einem Test mitzuwirken; die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze zu Tests gelten für Beschäftigte außerhalb des Beamtenverhältnisses anders.

Welche Rolle spielen Waffen und dienstliche Fahrerlaubnis?

Für Beamtengruppen, die Waffen führen oder eine dienstliche Fahrerlaubnis besitzen, gelten zusätzliche Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die Einsatzfähigkeit. Diese Anforderungen knüpfen nicht an die Legalität des Konsums an, sondern an die Frage, ob die Tätigkeit sicher ausgeübt werden kann.

Beim Führen von Dienstfahrzeugen kommt das allgemeine Fahrerlaubnisrecht hinzu. Seit 2024 gilt für Cannabis das Trennungsvermögen als Maßstab, also die Frage, ob Konsum und Fahren zuverlässig auseinandergehalten werden. Wird die Fahreignung in Zweifel gezogen, kann das unmittelbar auf die dienstliche Verwendbarkeit durchschlagen. Die Neuregelung beschreibt der Beitrag zu Cannabis und Fahrerlaubnis.

Ähnliches gilt für andere sicherheitsrelevante Tätigkeiten, etwa im Berufskraftverkehr, in der Luftfahrt, im Bahnbetrieb, in Heil- und Pflegeberufen oder bei Arbeiten mit erhöhter Gefährdung. Die konkreten Anforderungen ergeben sich dort aus dem jeweiligen Fachrecht, aus betrieblichen Regelungen und aus arbeitsmedizinischen Vorgaben, nicht aus dem KCanG.

Was gilt bei Bewerbung und Sicherheitsüberprüfung?

Im Bewerbungsverfahren sind wahrheitsgemäße Angaben erforderlich. Nach Darstellung des dbb können unzutreffende Angaben bis zur Rücknahme einer Ernennung ins Beamtenverhältnis führen. Wer im Auswahlverfahren nach Konsumverhalten gefragt wird und dazu falsche Angaben macht, riskiert damit erheblich mehr als der Konsum selbst.

Bei Sicherheitsüberprüfungen ist die Lage differenziert. Für den Bereich der Bundeswehr wurde mitgeteilt, dass ein Konsum für Sicherheitsüberprüfungen nicht als relevant angesehen wird, sofern kein übermäßiger Konsum vorliegt. Für andere Bereiche und Überprüfungsstufen können abweichende Maßstäbe gelten.

Wer eine Verbeamtung anstrebt oder in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeitet, sollte sich deshalb vorab bei der zuständigen Stelle oder der eigenen Gewerkschaft informieren, welche Anforderungen konkret gelten. Pauschale Auskünfte aus dem Netz sind hier besonders unzuverlässig, weil sich die Regelungen zwischen Dienstherren und Bereichen unterscheiden.

Wo finden Betroffene verlässliche Auskunft?

Erste Anlaufstelle ist die eigene Personalvertretung, also Personalrat oder Betriebsrat, sowie die zuständige Gewerkschaft oder der Berufsverband. Diese Stellen kennen die einschlägigen Erlasse und Dienstanweisungen und können konkret einordnen, was für den jeweiligen Bereich gilt.

Für Beamtinnen und Beamte hat der dbb eine eigene Handreichung veröffentlicht; für den Bereich der Bundeswehr bestehen Erlasse und Handreichungen des Verteidigungsministeriums. Bei disziplinarrechtlichen Verfahren empfiehlt sich anwaltliche Vertretung im Beamten- oder Wehrdienstrecht.

Für Fragen zum eigenen Konsumverhalten stehen unabhängig davon die Suchtberatungsstellen zur Verfügung, kostenlos und auf Wunsch anonym. Eine Übersicht gibt der Beitrag zu den Beratungsstellen in Hamburg.


Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Die dienst- und arbeitsrechtlichen Anforderungen unterscheiden sich zwischen Dienstherren, Bereichen und Tätigkeiten erheblich und können sich ändern; die dargestellten Angaben geben den recherchierten Stand wieder. Maßgeblich sind stets die für den eigenen Bereich geltenden Regelungen. Bei konkreten Fragen empfiehlt sich die Auskunft der zuständigen Stelle, der Personalvertretung oder eine anwaltliche Beratung.